Als Gegenstand der vorliegenden Untersuchung dient ein Gesetzesreformwerk, bestehend aus der Pensionssicherungsreform 2003 sowie der Pensionsharmonisierung 2004. Ziel ist es, aufgrund volkswirtschaftlicher Kriterien eine Evaluierung durchzuführen, wobei besonderer Wert auf die Objektivität der Prüfungsmaßstäbe gelegt wird. Der zentrale Inhalt der Arbeit lässt sich auf zwei Fragen und deren Antworten reduzieren. Zum einen: Führt die Reform zu einem effizienteren Pensionssystem? Zum anderen: Ist das neue Pensionssystem selbst finanzierend? Die Beantwortung dieser Fragen fällt zwiespältig aus, da eine Effizienzsteigerung zwar beobachtet werden kann, diese jedoch nach den Berechnungen nicht zu einem sich selbst finanzierenden Pensionssystem führt.