Warum führt der Rücktritt zur Straflosigkeit des Versuchs, und wovon tritt der Täter zurück? Vom Versuch? Von der anvisierten Vollendung? Die Antworten hierauf berühren die Zentralfragen der Rücktritts- sowie der Versuchsdogmatik.
Antje Schumann untersucht - ausgehend vom preußischen Allgemeinen Landrecht - die Dogmengeschichte des Verhältnisses von Versuch und Rücktritt. Diese offenbart zwei gegensätzliche Versuchsperspektiven, deren Konsequenzen für die Erklärung der Strafbefreiung und der Einordnung des Rücktritts im Straftatsystem auch die heutige Kontroverse um Versuch und Rücktritt noch prägen. Die Verfasserin entwickelt eine Lösung, die die beiden scheinbar unvereinbaren Konzepte in ein konsistentes Modell von Versuch und Rücktritt integriert. In diesem "Modell der Gesamtbetrachtung" ist der Rücktritt ein Schuldausschließungsgrund.
Antje Schumann untersucht - ausgehend vom preußischen Allgemeinen Landrecht - die Dogmengeschichte des Verhältnisses von Versuch und Rücktritt. Diese offenbart zwei gegensätzliche Versuchsperspektiven, deren Konsequenzen für die Erklärung der Strafbefreiung und der Einordnung des Rücktritts im Straftatsystem auch die heutige Kontroverse um Versuch und Rücktritt noch prägen. Die Verfasserin entwickelt eine Lösung, die die beiden scheinbar unvereinbaren Konzepte in ein konsistentes Modell von Versuch und Rücktritt integriert. In diesem "Modell der Gesamtbetrachtung" ist der Rücktritt ein Schuldausschließungsgrund.