Der mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in sekundäres Unionsrecht übernommene International Financial Reporting Standard (IFRS) 10 hat in der rechtswissenschaftlichen Forschung trotz erheblicher praktischer Relevanz bislang kaum Beachtung gefunden. Der Autor ermittelt vor diesem Hintergrund zunächst allgemeine methodische Grundsätze der Auslegung von unionsrechtlich verbindlichen IFRS, insbesondere im Hinblick auf Gestaltungsspielräume bei Anwendung der IFRS. Anschließend untersucht der Autor die Bestimmungen des Beherrschungstatbestandes des IFRS 10 im Allgemeinen sowie am Beispiel des Kreditgeber/Kreditnehmer-Verhältnisses. Der Autor geht dabei vertieft auf die bilanzrechtlichen Implikationen von Krisen-, Restrukturierungs- und Insolvenzszenarien ein.