Obwohl Konzerne wirtschaftlich wie Einheiten funktionieren, schreiben immer mehr Länder die Erstellung von Teilkonzernabschlüssen vor, falls Konzerne keine Gesamtkonzernabschlüsse vorlegen. Da Teilkonzernabschlüsse nur einen Ausschnitt aus der Wirtschaftseinheit "Konzern" wiedergeben, stellt sich die Frage nach ihrem Aussagewert.
Anhand der 7. EG-Richtlinie und des deutschen Aktiengesetzes untersucht der Autor den Einfluss folgender Faktoren auf die Aussagefähigkeit von Teilkonzernabschlüssen: betriebswirtschaftliche Organisation von Konzernen, Gestaltung der Einzelabschlüsse von Konzernunternehmen, Abgrenzung von Konsolidierungskreisen, Durchführung der Kapital-, Schulden- und Erfolgskonsolidierung, Angaben in Teilkonzerngeschäftsberichten. Der Autor kommt zum Schluss, dass Teilkonzernabschlüsse nur in Ausnahmefällen für ihre Adressaten von Bedeutung sein können.
Anhand der 7. EG-Richtlinie und des deutschen Aktiengesetzes untersucht der Autor den Einfluss folgender Faktoren auf die Aussagefähigkeit von Teilkonzernabschlüssen: betriebswirtschaftliche Organisation von Konzernen, Gestaltung der Einzelabschlüsse von Konzernunternehmen, Abgrenzung von Konsolidierungskreisen, Durchführung der Kapital-, Schulden- und Erfolgskonsolidierung, Angaben in Teilkonzerngeschäftsberichten. Der Autor kommt zum Schluss, dass Teilkonzernabschlüsse nur in Ausnahmefällen für ihre Adressaten von Bedeutung sein können.