Wirtschaftsstrafverfahren in jüngerer Zeit haben zu einer verstärkten Diskussion über die strafrechtlichen Risiken für Unternehmensleiter und Aufsichtspersonen wegen fehlender oder defizitärer Compliance geführt. Der Autor verfolgt in diesem Kontext das Anliegen, die Bedeutung des § 130 OWiG und hier insbesondere die Inhalte des Tatbestandsmerkmals «erforderliche Aufsichtsmaßnahmen» zu bestimmen und für die Ausgestaltung eines wirksamen Compliance Systems in Unternehmen nutzbar zu machen. Dies geschieht vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und umfasst unter anderem auch Fragen…mehr
Wirtschaftsstrafverfahren in jüngerer Zeit haben zu einer verstärkten Diskussion über die strafrechtlichen Risiken für Unternehmensleiter und Aufsichtspersonen wegen fehlender oder defizitärer Compliance geführt. Der Autor verfolgt in diesem Kontext das Anliegen, die Bedeutung des § 130 OWiG und hier insbesondere die Inhalte des Tatbestandsmerkmals «erforderliche Aufsichtsmaßnahmen» zu bestimmen und für die Ausgestaltung eines wirksamen Compliance Systems in Unternehmen nutzbar zu machen. Dies geschieht vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und umfasst unter anderem auch Fragen der Erforderlichkeit eines Compliance-Beauftragten, eines Whistleblowing-Systems und von Unternehmensrichtlinien.
Marc Reichhardt studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt und wurde dort am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie promoviert. Er war als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationalen Wirtschaftssozietäten tätig sowie Gastdoktorand an der University of California, Los Angeles.
Inhaltsangabe
Garantenpflicht der Unternehmensleitung - Haftungsrisiken - Aufsichtspflichtverletzung - Bestimmtheitsgrundsatz - Schuldprinzip - Selbstregulierung - UK Bribery Act - United States Sentencing Guidelines - Sarbanes Oxlex Act - Compliance Beauftragter - Unternehmensrichtlinien - Internal Investigations - Datenschutz - Whistleblowing