Die Arbeit behandelt die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten des Staates an Verwaltungsprozessen, insbesondere auf Klägerseite. Anlass und Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist die vermögensrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der es der öffentlichen Hand eine Klagebefugnis aus möglicher Eigentumsrechtsverletzung zuspricht. In der Arbeit wird zunächst allgemein untersucht, ob und inwieweit die Rechtsordnung der öffentlichen Hand Schutz gegen hoheitliche Eingriffe gewährt. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die nachfolgende Darstellung von Klagemöglichkeiten der öffentlichen Hand anhand von Einzelfällen aus dem Bau-, Fachplanungs- und insbesondere dem Vermögensrecht unter Berücksichtigung der Auffassungen in Rechtsprechung und Lehre.