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Der Autor untersucht in einem ersten Teil Herkunft, Struktur und Funktion des Vorbehalts der öffentlichen Ordnung im Rahmen der Anerkennung von Entscheidungen fremder staatlicher Gerichte und von in nationalem oder internationalem Kontext ergangenen Schiedssprüchen. Daraufhin vergleicht er diesen mit dem ordre public-Vorbehalt, den der deutsche Erstrichter bei der Anwendung fremden Rechts zu beachten hat. Völker kommt zum Ergebnis, daß im wesentlichen die Inlandsbeziehung des Einzelfalls und nicht die Tatsache, daß einmal ein Rechtssatz, im anderen Fall eine Streitentscheidung…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht in einem ersten Teil Herkunft, Struktur und Funktion des Vorbehalts der öffentlichen Ordnung im Rahmen der Anerkennung von Entscheidungen fremder staatlicher Gerichte und von in nationalem oder internationalem Kontext ergangenen Schiedssprüchen. Daraufhin vergleicht er diesen mit dem ordre public-Vorbehalt, den der deutsche Erstrichter bei der Anwendung fremden Rechts zu beachten hat. Völker kommt zum Ergebnis, daß im wesentlichen die Inlandsbeziehung des Einzelfalls und nicht die Tatsache, daß einmal ein Rechtssatz, im anderen Fall eine Streitentscheidung Prüfungsgegenstand ist, den Maßstab für die unter dem Gesichtspunkt des ordre public zu zeigende Toleranz gegenüber (be)fremd(lich)en Vorstellungen von »Recht« darstellt. Ein generelles Stufenverhältnis zwischen kollisionsrechtlichem und anerkennungsrechtlichem ordre public wird ebenso verworfen wie ein entsprechendes Stufenverhältnis bei der Anerkennung inländischer oder ausländischer Schiedssprüche. Im Anschluß versucht der Autor allgemeine Kriterien zur Inhaltsbestimmung des ordre public im Einzelfall zu entwickeln. Den juristischen Reizthemen punitive damages, pre-trial discovery und american rule of costs kommt dabei die ihnen gebührende Bedeutung zu.

Im dritten Teil der Arbeit stellt sich die inzwischen anzutreffende Unterscheidung verschiedenster ordre public-Spezien und Subspezien als eine mit Ausnahme des »europäischen« Aspekts überflüssige Begriffshypertrophie heraus. Auch insoweit zeigt sich, daß die Inlandsbeziehung das sachgerechte Lösungen erlaubende Differenzierungskriterium der Wahl ist.