Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Abhandlung ist es, die Eintragungsmöglichkeit eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Dafür soll vorerst untersucht werden, welche rechtlichen Aktivitäten diesbezüglich bereits erfolgt sind sowie welche Konsequenzen diese für den gesellschaftlich-politischen Diskurs hatten. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Notwendigkeit der Einführung einer möglichen dritten Geschlechtskategorie wie "inter/divers" im Personenstandsregister auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ferner soll eine Beurteilung dieser Maßnahme auf ihre gesellschaftlich-politische Auswirkung stattfinden. Abschließend findet eine zusammenfassende Auswertung der Autorenmeinungen zur Problematik der Intersexualität und wird eigene Stellung in Bezug auf aktuelle Rechtsprechung genommen.Im deutschen Recht und juristischen Diskurs ist die heterosexuelle Ausrichtung der Rechtsordnung vorherrschend. Eine dualistische Geschlechterkonzeption wurde bislang nicht angezweifelt. Allerdings existiert keine kodifizierte Norm im Grundgesetz, welche Zweigeschlechtigkeit vorschreibt. Die rege Diskussion der letzten Jahre über das sogenannte "dritte" Geschlecht stellt die demokratische Rechtsordnung erneut auf den Prüfstand.
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