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Dber einige grundsatzliche Probleme aus der vorliegenden Arbeit hat der Verfasser am 23. Juli 1965 im Rahmen seines Habilitationsverfahrens vor der Rechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultat der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universitat in Bonn den Probevertrag gehalten. Rechtsprechung und Schrifttum sind, soweit moglich, bis Ende 1965 nachgetragen. Der Verfasser widmet diese Schrift Herrn Prof. Dr. Gunther Beitzke, urn ihm auch auf diese Weise fUr die vielfaltige wissenschaftliche Bereicherung zu danken, die er wahrend seiner Tatigkeit als Assistent am Institut fUr Internationales…mehr

Produktbeschreibung
Dber einige grundsatzliche Probleme aus der vorliegenden Arbeit hat der Verfasser am 23. Juli 1965 im Rahmen seines Habilitationsverfahrens vor der Rechts-und Staatswissenschaftlichen Fakultat der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universitat in Bonn den Probevertrag gehalten. Rechtsprechung und Schrifttum sind, soweit moglich, bis Ende 1965 nachgetragen. Der Verfasser widmet diese Schrift Herrn Prof. Dr. Gunther Beitzke, urn ihm auch auf diese Weise fUr die vielfaltige wissenschaftliche Bereicherung zu danken, die er wahrend seiner Tatigkeit als Assistent am Institut fUr Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universitat Bonn von seinem Lehrer erfahren hat. Der Verfasser ist Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Hermann Conrad ebenfalls zu groBem Dank verpflichtet. Herr Prof. Conrad hat nicht nur die Aufnahme dieser Arbeit in die Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen besorgt. Er hat dem Verfasser auch sonst stets seine wohlwollende Forderung zuteil werden lassen. 1m August 1966 Der Ver/asser Inhalt Ein/uhrung 11 A. Materielles Schuldvertragsrecht I. Vertragserganzung und dispositives Schuldvertragsrecht ........ 13 1) Der Streitstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 14 . . . . . . . . . . 2) Vertragserganzung und ausdriickliche Normierung im dispo- tiven Recht .......................................... 23 a) Vertragserganzung bei atypischen Sachverhalten ......... 24 b) Vertragserganzung bei atypischer rechtsgeschaftlicher - gelung ..................... , . . . . . . . . . . . . .. . . 29 . . . .