In vorliegender Abhandlung bietet der Verfasser eine zusammenfassende und vervollständigte Darstellung seiner an verschiedenen anderen Orten bereits mitgeteilten Reformvorschläge, die eine Gesundung unseres heutigen, zweifellos bei der Mehrheit des rechtssuchenden Publikums recht unbeliebten Zivilprozeßfahrens herbeizuführen, s. E. sehr wohl geeignet sein dürften. (Aus dem Vorwort)