Im Bereich des Kapitalanlagerechts wird aktuell das Problem der Form von Vollmachten beim fremdfinanzierten Erwerb von Immobilienmodellen erörtert. Dabei stellt sich die Frage, ob sich die Formpflicht bestehend aus Schriftform und Pflichtangaben, wie sie nach
4 VerbrKrG für Kreditverträge besteht, auch auf die auf den Abschluss eines solchen Geschäfts gerichtete Vollmacht erstreckt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen
167 Abs. 2 BGB der Vollmachten grundsätzlich formfrei stellt und
4 VerbrKrG. In der vorliegenden Arbeit werden die allgemeinen für Form und Vollmacht geltenden Regeln herausgearbeitet und den besonderen Belangen des Verbraucherschutzes gegenübergestellt. Dabei wird das bisher bekannte Meinungsspektrum vorgestellt und eine vertretbare Lösung herausgearbeitet.
4 VerbrKrG für Kreditverträge besteht, auch auf die auf den Abschluss eines solchen Geschäfts gerichtete Vollmacht erstreckt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen
167 Abs. 2 BGB der Vollmachten grundsätzlich formfrei stellt und
4 VerbrKrG. In der vorliegenden Arbeit werden die allgemeinen für Form und Vollmacht geltenden Regeln herausgearbeitet und den besonderen Belangen des Verbraucherschutzes gegenübergestellt. Dabei wird das bisher bekannte Meinungsspektrum vorgestellt und eine vertretbare Lösung herausgearbeitet.