Michael Stahl geht als Absolvent der Hochschule Hannover und als Vertreter der Sozialarbeitswissenschaft der Frage nach, ob es in Deutschland gelungen ist, Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht zu verankern. Nach einem Blick auf die historische Entwicklung von Kinderrechten wird erörtert, ob und in welchem Umfang Kinderrechte Einzug in allgemeines Recht gefunden haben und ob das Grundgesetz als oberste gesellschaftliche Norm als Regelwerk zur Statuierung von Kinderrechten angemessen wäre. Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession trägt sehr zu gesellschaftlichen Veränderungen bei und deshalb erörtert Stahl, ob und in welchem Umfang Soziale Arbeit aufgerufen wäre, an einer Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz, über den bisherigen Status eines einfachen Bundesgesetzes hinaus, mitzuwirken. Der Autor ruft sowohl einzelne in der sozialen Arbeit Tätige als auch den akademischen Zweig auf, sich zu Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession zu bekennen und benennt insbesondere das politische Mandat als Handlungsgrundlage, Kinderrechten breite gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung im Rahmen des Grundgesetzes zu verschaffen.