Der Beitrag befasst sich mit den aktuellen Problemen der staatsanwaltschaftlichen Überwachung des Ermittlungsverfahrens in Strafverfahren. Im Jahr 2007 wurden der Staatsanwaltschaft wirksame Aufsichtsbefugnisse in Bezug auf die Ermittlungen im Vorverfahren und ein wesentlicher Teil der Entscheidungsbefugnis über die Einleitung eines Strafverfahrens entzogen. Die unzureichenden Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Phase der Einleitung des Strafverfahrens haben derzeit zu einem Problem bei der Überwachung der Einleitung von Strafverfahren geführt. Die unzureichenden Befugnisse des Staatsanwalts zur Überwachung der Ausführung der Gesetze durch die Ermittlungsbehörden führen gleichzeitig zu einem Problem der Überwachung der Einhaltung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers, zu einem Problem der Überwachung der Entscheidungen, die die Erhebung von Anklagen und den Fortgang des Strafverfahrens gewährleisten.
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