Die dogmatisch-exegetisch ausgerichtete Arbeit sucht die Frage zu klären, ob der Erbe im klassischen römischen Recht mit dem Erwerb der Erbschaft unmittelbar den Besitz an den Sachen erlangte, die der Erblasser besaß.
Im Vordergrund steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüsse auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die Untersuchung führt zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen Recht nicht stattfand. Dies gilt insbesondere auch, anders als bislang weithin angenommen, für die sui heredes. Obgleich der Besitz nicht überging, ermöglichten die römischen Juristen dem Erben die Vollendung einer vom Erblasser begonnen Ersitzung.
Ausgezeichnet mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Im Vordergrund steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüsse auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die Untersuchung führt zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen Recht nicht stattfand. Dies gilt insbesondere auch, anders als bislang weithin angenommen, für die sui heredes. Obgleich der Besitz nicht überging, ermöglichten die römischen Juristen dem Erben die Vollendung einer vom Erblasser begonnen Ersitzung.
Ausgezeichnet mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015.
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"Von Jörg Domisch kommt nun ein spannender rechtsgeschichtlicher Beitrag zum Erbvorgang im Römischen Recht. Anhand der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Besitzübergang auf den Erben vorlag, sorgt der Autor für eine klare Definition vieler Begriffe, die oft genug sonst nur wabernd durch die Texte schweifen. Der Besitzübergang kann, wie die Erfahrung und die Rechtspraxis lehren, auch für neue Stiftungen zum Problem werden. Domischs Überlegungen hätten in manchem Fall wenn nicht alle Fragen klar beantwortet, so doch die Auseinandersetzung auf eine solide begriffliche Unterlage gestellt." -- Ulrich Brömmling, in: StiftungsManager, 42/2015
»Sowohl die allgemeinen Ausführungen als auch die von Domisch vorgelegten Exegesen sind gut lesbar, klar strukturiert und sorgfältig durchdacht.« Prof. Dr. Ulrike Babusiaux, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtesgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133 /2016
»Von Jörg Domisch kommt nun ein spannender rechtsgeschichtlicher Beitrag zum Erbvorgang im Römischen Recht. Anhand der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Besitzübergang auf den Erben vorlag, sorgt der Autor für eine klare Definition vieler Begriffe, die oft genug sonst nur wabernd durch die Texte schweifen. Der Besitzübergang kann, wie die Erfahrung und die Rechtspraxis lehren, auch für neue Stiftungen zum Problem werden. Domischs Überlegungen hätten in manchem Fall wenn nicht alle Fragen klar beantwortet, so doch die Auseinandersetzung auf eine solide begriffliche Unterlage gestellt.« Ulrich Brömmling, in: StiftungsManager, 42/2015
»Von Jörg Domisch kommt nun ein spannender rechtsgeschichtlicher Beitrag zum Erbvorgang im Römischen Recht. Anhand der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Besitzübergang auf den Erben vorlag, sorgt der Autor für eine klare Definition vieler Begriffe, die oft genug sonst nur wabernd durch die Texte schweifen. Der Besitzübergang kann, wie die Erfahrung und die Rechtspraxis lehren, auch für neue Stiftungen zum Problem werden. Domischs Überlegungen hätten in manchem Fall wenn nicht alle Fragen klar beantwortet, so doch die Auseinandersetzung auf eine solide begriffliche Unterlage gestellt.« Ulrich Brömmling, in: StiftungsManager, 42/2015