Dieses Buch beschäftigt sich mit einem obiter dictum des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2009 zum Bestehen strafrechtlicher Garantenpflichten von Compliance-Beauftragten unternehmensbezogene Straftaten zu verhindern. Hierzu stellt der Autor die Compliance-Diskussion in Deutschland dar, betrachtet die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Stellung von Compliance-Beauftragten und untersucht die Unterlassungsdogmatik. Es folgt eine Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen den Compliance-Beauftragten eine strafrechtliche Pflicht zur Verhinderung von Straftaten Dritter treffen kann. Der Autor…mehr
Dieses Buch beschäftigt sich mit einem obiter dictum des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2009 zum Bestehen strafrechtlicher Garantenpflichten von Compliance-Beauftragten unternehmensbezogene Straftaten zu verhindern. Hierzu stellt der Autor die Compliance-Diskussion in Deutschland dar, betrachtet die arbeits- und gesellschaftsrechtliche Stellung von Compliance-Beauftragten und untersucht die Unterlassungsdogmatik. Es folgt eine Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen den Compliance-Beauftragten eine strafrechtliche Pflicht zur Verhinderung von Straftaten Dritter treffen kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Compliance-Beauftragte regelmäßig mangels betrieblichen Direktionsrechten keine Garantenpflicht trifft.
Johannes Sebastian Blassl studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er auch promoviert wurde. Er ist als Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig, seine Schwerpunkte liegen dabei im Finanzaufsichtsrecht sowie in compliance-relevanten Fragestellungen.
Inhaltsangabe
Compliance im Unternehmen - Strafbarkeit wegen Unterlassens - Garantenpflicht des Compliance Beauftragten - Strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung - Herrschaft im Unternehmen - Criminal Compliance - Strafrechtlichen Gleichstellungsproblematik von Tun und Unterlassen - Garantenstellung - Strafrechtliche Pflicht zur Verhinderung von Straftaten Dritter.
Compliance im Unternehmen - Strafbarkeit wegen Unterlassens - Garantenpflicht des Compliance Beauftragten - Strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung - Herrschaft im Unternehmen - Criminal Compliance - Strafrechtlichen Gleichstellungsproblematik von Tun und Unterlassen - Garantenstellung - Strafrechtliche Pflicht zur Verhinderung von Straftaten Dritter.
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