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Die Frage, ob bzw. inwieweit der Nullum-crimen-Satz nicht nur Anforderungen an die Tatbestände des BT, sondern auch an die Zurechnungs- und Vorrangregeln des AT stellt, liegt auf einer Schnittstelle von Strafrecht, allgemeiner Methodenlehre und Verfassungsrecht. Bislang ist sie allerdings unzureichend beantwortet. Normen wie 13 I StGB werfen im Hinblick auf ihre ausreichende gesetzliche Bestimmtheit nach wie vor Zweifel auf. Ebenso erscheint weiterhin unklar, wie bei solchen Normen die Überschreitung ihrer semantischen Grenzen und damit der Verstoß gegen das Analogieverbot festgestellt werden…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage, ob bzw. inwieweit der Nullum-crimen-Satz nicht nur Anforderungen an die Tatbestände des BT, sondern auch an die Zurechnungs- und Vorrangregeln des AT stellt, liegt auf einer Schnittstelle von Strafrecht, allgemeiner Methodenlehre und Verfassungsrecht. Bislang ist sie allerdings unzureichend beantwortet. Normen wie
13 I StGB werfen im Hinblick auf ihre ausreichende gesetzliche Bestimmtheit nach wie vor Zweifel auf. Ebenso erscheint weiterhin unklar, wie bei solchen Normen die Überschreitung ihrer semantischen Grenzen und damit der Verstoß gegen das Analogieverbot festgestellt werden soll. Mit der vorliegenden Arbeit führt der Autor die Problematik einer verfassungsrechtlich abgesicherten und praxisgerechten Lösung zu. Im Wege einer präziseren Bestimmung des Gewährleistungsgehaltes von Art. 103 II GG begründet er, warum an die gesetzliche Bestimmtheit der Regelungen des AT nur abgeschwächte Anforderungen zu stellen sind. Gleichzeitig werden die Leistungen von Rechtsanwendung und Rechtslehre bei der hier notwendigen Präzisierung anerkannt, aber auch verstärkt in die Pflicht genommen.
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Rezensionen
»Dem Verf. ist eine höchst anregende und scharfsinnig argumentierende Studie zur Geltung des Gesetzlichkeitsprinzips (nicht nur) im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs zu verdanken, die eine Vielzahl rechts- und verfassungstheoretischer Probleme anspricht und unter umfassender Verarbeitung des Schrifttums präzise erörtert.[...]« Prof. Dr. Ulfrid Neumann, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 11/2016

»Insgesamt gelingt es Kirsch, ein eher abstraktes Thema anhand unterschiedlicher Beispiele praktisch greifbar zu machen. Die Arbeit beschäftigt sich nicht allein mit dogmatischen Problemen, sondern zeigt auch für die Praxis relevante Probleme in diesem Themenkomplex auf. Sie zeigt dabei auf eindrucksvolle Weise das Zusammenspiel von Strafrecht und Verfassungsrecht, sowie das Verhältnis von Bestimmtheitsgebot und Analogieverbot auf. Aber auch unabhängig vom strafrechtlichen Bezug ermöglicht die Arbeit dem Leser ein tieferes Verständnis der Systematik des Art. 103 Abs. 2 GG.« Nicolas Mohr, in: Neue Kriminalpolitik, 27. Jg., 3/2015