Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Theologische Fakultät), Veranstaltung: Proseminar: Grundfragen der Medizinethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. November 2012 hat die Bundesregierung mit dem "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" und dem "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" einen neuen Weg eingeschlagen. Sie möchte die Bürger/innen nun regelmäßig dazu auffordern, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit ihrer (schriftlich vorliegenden) Entscheidung bei der jeweiligen Krankenkasse registrieren zu lassen. Die Menschen sollen dann in geregelten zeitlichen Abständen wiederum zum Thema informiert und um Stellungnahme gebeten werden.Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem nun in Deutschland in Bezug auf die Organspende vorherrschenden Konzept der Erklärungslösung und stellt dessen Vor- undNachteile heraus. Im Anschluss daran soll die neue Regelung sowohl mit der bisher geltenden Zustimmungslösung als auch mit der, in anderen Ländern praktizierten, Widerspruchslösung verglichen werden. Zum Abschluss soll auf die post-mortem-Spende als Tugendpflicht eingegangen werden.
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