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Monopole, gleich privater oder öffentlicher Form, neigen zu Ineffizienzen. Im Rahmen des allgemeinen Kartellrechts und des sektorspezifischen Regulierungsrechts ist dafür Sorge getragen, dass solche Ineffizienz(kosten) nicht auf die Verbraucher umgelegt werden können. Fraglich ist, ob auch das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht einen vergleichbaren Schutzstandard gewährt. Diesem Problemfeld widmet sich die Arbeit am Beispiel der Kontrolle von Wasserentgelten. Während die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle in besonderem Maße geeignet ist, Verbraucher vor Ineffizienzkosten zu schützen,…mehr

Produktbeschreibung
Monopole, gleich privater oder öffentlicher Form, neigen zu Ineffizienzen. Im Rahmen des allgemeinen Kartellrechts und des sektorspezifischen Regulierungsrechts ist dafür Sorge getragen, dass solche Ineffizienz(kosten) nicht auf die Verbraucher umgelegt werden können. Fraglich ist, ob auch das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht einen vergleichbaren Schutzstandard gewährt. Diesem Problemfeld widmet sich die Arbeit am Beispiel der Kontrolle von Wasserentgelten. Während die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle in besonderem Maße geeignet ist, Verbraucher vor Ineffizienzkosten zu schützen, erweist sich die öffentlich-rechtliche Gebührenkontrolle als weniger leistungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes besteht daher Reformbedarf, welcher durch eine Abschaffung des § 185 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umzusetzen ist, sodass auch Wassergebühren der Kontrolle durch die Kartellbehörden unterliegen.
Autorenporträt
Alexander Nebendahl studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Dezember 2020 legte er die erste juristische Prüfung ab. Anschließend arbeitete er in verschiedenen internationalen Großkanzleien als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Von September 2023 bis Juli 2024 studierte er an der IE Law School in Madrid und erlangte einen Master of Laws (LL.M.) mit der Spezialisierung International Business Law. Seit August 2024 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin. 2024 wurde er zum Dr. iur. promoviert.