Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (sog. «Konzernverantwortungsinitiative») fordert von Bundesrat und Parlament, mit verbindlichen Gesetzesbestimmungen dafür zu sorgen, dass international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei allen ihren Aktivitäten weltweit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen. Konkret sollen die Unternehmen zu einer Sorgfaltspflichtprüfung verpflichtet werden. Konzernmuttergesellschaften sollen in der Schweiz eingeklagt werden können. Sie sollen nach Schweizer Recht für den Schaden haften, welchen ihre Tochtergesellschaften oder Zulieferunternehmen irgendwo auf der Welt aufgrund einer Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards verursacht haben. Was ist von dieser geballten Ladung rechtlicher Regelungspostulate zu halten? Wie sind diese Forderungen im bestehenden rechtlichen Gefüge zu werten? Welche Folgen hätten sie für das Schweizer Konzernhaftungsrecht? Die Autoren nehmen sich dieser Fragen an und unterziehen sie einer kritischen rechtlichen Analyse. Autoren: Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Peter Böckli, Advokat, Emeritierter Extraordinarius an der Universität Basel Prof. Dr. iur. Christoph B. Bühler, LL.M., Advokat