In Deutschland tauchten in den achtziger Jahren Fälle der Ersatz-Tragemutterschaft auf, die teilweise Anlass zu Rechtsstreitigkeiten gaben. Gesetzliche Regelungen finden sich im Adoptionsvermittlungsgesetz und im Embryonenschutzgesetz. Ersteres stellt die Vermittlung unter Strafe, letzteres sieht Strafsanktionen für den mitwirkenden Arzt vor. Zudem ist nach
1591 BGB allein die austragende Frau als Mutter des Kindes anzusehen. Hierdurch wird die Mutterschaft für andere in Deutschland weitgehend unmöglich gemacht. Die Arbeit macht den Versuch, Reformen der restriktiven Lage in Deutschland aufzuzeigen. Aus den Erfahrungen anderer Länder sollen mögliche Ansätze für eine offenere gesetzliche Regelung gewonnen werden. Hierzu wird die Rechtslage in Australien, Südafrika, den USA und Israel untersucht.
1591 BGB allein die austragende Frau als Mutter des Kindes anzusehen. Hierdurch wird die Mutterschaft für andere in Deutschland weitgehend unmöglich gemacht. Die Arbeit macht den Versuch, Reformen der restriktiven Lage in Deutschland aufzuzeigen. Aus den Erfahrungen anderer Länder sollen mögliche Ansätze für eine offenere gesetzliche Regelung gewonnen werden. Hierzu wird die Rechtslage in Australien, Südafrika, den USA und Israel untersucht.