Prof. Dr. Manfred Friedrich hat über mehrere Jahrzehnte an der Georg-August Universität Göttingen gewirkt. Seine Werke umfassen die ganze Breite der Politikwissenschaft. Sie reichen von der politischen Ideengeschichte über Probleme des Parlamentarismus, der Länderparlamente und des Bundesrates bis hin zur Geschichte und zu Fragen der deutschen Staatsrechtswissenschaft. Aus Anlaß seiner Emeritierung hat sich Manfred Friedrich von seinen Freunden, Kollegen, Schülern und Studenten mit einer Vorlesung "Das parlamentarische Regierungssystem des Grundgesetzes im Lichte der Staatsrechtslehre" verabschiedet. Das Seminar für Politikwissenschaft der Göttinger Universität hat bei dieser Gelegenheit die lange währende fruchtbare Kooperation mit dem zu Ehrenden durch ein Symposium "Zur Lage des deutschen Regierungs- und Parteiensystems" gewürdigt.
Die lebendigen, inspirierenden, durchaus auch kontroversen Beiträge dieser insgesamt organischen Tagung werden hier - gemeinsam mit der Abschiedsvorlesung von Professor Friedrich und mit zwei seine Biographie wertenden Beiträgen - veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie der unleugbare Transformationsprozeß, den die deutschen Parteien und das Parteiensystem momentan durchlaufen, im Kontext des Regierungssystems zu interpretieren ist, ob als Krise, als reformerische Veränderung, als Herausbildung ganz neuartiger Parteitypen oder ob gar das Ende der Parteien und des Parteienstaates angesagt ist.
Die lebendigen, inspirierenden, durchaus auch kontroversen Beiträge dieser insgesamt organischen Tagung werden hier - gemeinsam mit der Abschiedsvorlesung von Professor Friedrich und mit zwei seine Biographie wertenden Beiträgen - veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie der unleugbare Transformationsprozeß, den die deutschen Parteien und das Parteiensystem momentan durchlaufen, im Kontext des Regierungssystems zu interpretieren ist, ob als Krise, als reformerische Veränderung, als Herausbildung ganz neuartiger Parteitypen oder ob gar das Ende der Parteien und des Parteienstaates angesagt ist.