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Nachfolgend wird die denkmalschutzrechtliche Situation für Sondengänger in Niedersachsen wiedergegeben. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland, da jedes Bundesland den Denkmalbegriff anders definiert. Die Schatzsuche ist rechtlich gesehen nicht bloß die Suche nach der mit Goldmünzen vergrabenen Schatztruhe eines Seeräubers, sondern bereits die Suche nach einer Coca-ColaDose, die Suche nach dem in Deutschland drei millionsten vorhandenen Reichspfennig von 1898 oder der Suche nach im Wald verlorenen Patronenhülsen. Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen…mehr

Produktbeschreibung
Nachfolgend wird die denkmalschutzrechtliche Situation für Sondengänger in Niedersachsen wiedergegeben. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland, da jedes Bundesland den Denkmalbegriff anders definiert. Die Schatzsuche ist rechtlich gesehen nicht bloß die Suche nach der mit Goldmünzen vergrabenen Schatztruhe eines Seeräubers, sondern bereits die Suche nach einer Coca-ColaDose, die Suche nach dem in Deutschland drei millionsten vorhandenen Reichspfennig von 1898 oder der Suche nach im Wald verlorenen Patronenhülsen. Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen Augen, einer Wünschelrute, dem zufälligen Graben mit einer Schaufel oder unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche in Niedersachsen mit dem Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)?
Autorenporträt
Dr. Udo Oberschmidt ist ein langjähriger Mitarbeiter des Instituts für Deutsche Geschichte (IDG). Das IDG ist eine international tätige wissenschaftliche Forschungseinrichtung, die 1958 in Frankfurt am Main gegründet wurde und bis heute historische und geschichtliche Nachforschungen betreibt.