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In nichts macht sich staatliche Obrigkeit dem Bürger unangenehmer bemerkbar als in dem Anspruch auf Strafautorität. Die Frage nach der Legitimität der Kriminalstrafe ist daher genuiner Bestandteil der politischen Philosophie.
Die in der Tradition vorgelegten Erörterungen lassen sich so anordnen, daß drei mögliche Rechtsgründe der Kriminalstrafe sichtbar werden: einmal orientiert man sich am Täter selbst, einmal an der Tat, schließlich utilitaristisch an den Folgen der Tat. Heinz-Gerd Schmitz erörtert in seiner Untersuchung die einschlägigen Positionen und kommt zu dem Schluß, daß lediglich…mehr

Produktbeschreibung
In nichts macht sich staatliche Obrigkeit dem Bürger unangenehmer bemerkbar als in dem Anspruch auf Strafautorität. Die Frage nach der Legitimität der Kriminalstrafe ist daher genuiner Bestandteil der politischen Philosophie.

Die in der Tradition vorgelegten Erörterungen lassen sich so anordnen, daß drei mögliche Rechtsgründe der Kriminalstrafe sichtbar werden: einmal orientiert man sich am Täter selbst, einmal an der Tat, schließlich utilitaristisch an den Folgen der Tat. Heinz-Gerd Schmitz erörtert in seiner Untersuchung die einschlägigen Positionen und kommt zu dem Schluß, daß lediglich eine an der Tat orientierte Theorie der Strafe konsistent vertretbar ist. Dieses Ergebnis wird dann mit den zwei Varianten einer Position konfrontiert, welche die Legitimität des Strafens in Zweifel zieht: Einmal nimmt man an, jede Beeinträchtigung des Bürgers durch den Staat sei ein Akt der Gewalt, zum anderen meint man - nicht ganz so radikal -, lediglich gewisse Weisen des Strafens verböten sich. Schmitz zeigt die Schwächen beider Auffassungen und gelangt schließlich zu einer zeichentheoretisch fundierten Reformulierung der tatorientierten Theorie der Strafe.