Die vorliegende Arbeit ist der anwendungsbezogenen Forschung gewidmet. Sie untersucht für die anwaltliche Praxis, insbesondere anhand der Rechtsprechung, die mögliche Nichtigkeit landwirtschaftlicher Hypothekenkreditverträge sowie den möglichen Bereicherungs-, Nutzungs- und Schadensausgleich bei bereits abgewickelten Geschäften am Beispiel der Darlehensverträge des ehemaligen Braunschweigischen ritterschaftlichen Kreditinstituts/-vereins, Wolfenbüttel aus den Jahren 1962-1987. Die rechtsgutachterlich aufbereiteten Ausführungen lassen sich dabei - zumindest teilweise - auch allgemein zur Beurteilung von Gewerbe- und Verbraucherkreditverträgen heranziehen. Eine Belebung der Kreditrechtswissenschaft durch die Abhandlung ist zudem erwünscht.
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