Der Strafprozeß hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person abgeleitete Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen. Die Untersuchung befaßt sich mit der für das weitere Verfahren weichenstellenden polizeilichen Beschuldigtenvernehmung während des Ermittlungsverfahrens, die von Beginn an auf ein Über- und Unterordnungsverhältnis von Vernehmungsperson und Beschuldigten ausgerichtet ist und sich für den von ihr Betroffenen zumeist als eine Art "existenzielles Erlebnis" darstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird - neben deren verfahrensrechtlichen Einordnung - auch die Sozialpsychologie der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung beleuchtet, wobei sowohl deren institutionelle Rahmenbedingungen und zwangskommunikative Elemente als auch die auf letzteren aufbauenden polizeilichen Vernehmungsmethoden und -taktiken thematisiert werden. Basierend auf den zuvor herausgearbeiteten Erkenntnissen erfolgt abschließend eine umfassende "Evaluierung der Notwendigkeit der Verteidigeranwesenheit" während der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung.