Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Jedes Vergleichswertverfahren steht und fällt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in
195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschüssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Auskünfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensität, was die Nutzungshäufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualität, was den Informationsgehalt und die Art der Datenübermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prüfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie siezunächst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Gründe, die zu einer weitergehenden Öffnung der Kaufpreissammlung geführt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwänge, die in Deutschland einer Öffnung der Kaufpreissammlung Fesseln anlegen , dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen für die Daten abgebenden Gutachterausschüsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten Auskunft aus der Kaufpreissammlung , Auszüge aus der Kaufpreissammlung und Einsicht in die Kaufpreissammlung . Unter welchen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und überregionale Kaufpreissammlungen wie weit geöffnet werden dürfen, ist hierin aufgeführt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der häuslichen Prüfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientierte Kapitel. Es wurden bei drei verschieden Gutachterausschüssen der freien Wahl (Berlin, Hannover, Lübeck) für zwei selbst definierte Wertermittlungsobjekte (Bauplatz und Reihenmittelhaus) schriftlich Auskünfte für ein Verkehrswertgutachten angefordert. Die Schranken für die als einflussreich zu vermutenden Kenngrößen für beide Wertermittlungsobjekte wurden ebenfalls selbst bestimmt. Die Stichproben sind anschließend nach den in der Wertermittlung gängigen Vergleichswertverfahren analysiert worden. Die ermittelten Ergebnisse sind dann dem vom jeweiligen Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwert in der betreffenden Bewertungszone gegenüber gestellt worden bzw. es wurde ein Abgleich mit dem ggf. im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Vergleichsfaktor für Reihen(mittel)häuser vorgenommen (Hannover).
Zum Abschluss wurde kritische beurteilt, ob die erteilten Auskünfte praxisgerecht übergeben und ausgewertet werden konnten sowie, ob die im Baugesetzbuch als Ziel beschriebene Transparenz auf dem jeweils untersuchten regionalen Grundstücksteilmarkt erreicht wurde. In einem Ausblick ist darüber hinaus dargelegt worden, ob vom Gutachterausschuss abgeleitete aussagekräftige Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren das Instrument Auskunft aus der Kaufpreissammlung möglicherweise überflüssig machen könnten. Außerdem werden Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen an die Adresse des Gesetzgebers, der Gutachterausschüsse und der diese Auskünfte nutzenden Interessenten gegeben, damit in Zukunft noch wirksamer mit dem Instrument Auskunft aus der Kaufpreissammlung verfahren werden kann.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Aufgabenstellung2
Erklärung4
Inhaltsverzeichnis5
Abkürzungsverzeichnis8
1.Einleitung11
2.Grundsätzliches zur Kaufpreissammlung13
2.1Einordnung der Kaufpreissammlung in ...
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Jedes Vergleichswertverfahren steht und fällt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in
195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschüssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Auskünfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensität, was die Nutzungshäufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualität, was den Informationsgehalt und die Art der Datenübermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prüfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie siezunächst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Gründe, die zu einer weitergehenden Öffnung der Kaufpreissammlung geführt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwänge, die in Deutschland einer Öffnung der Kaufpreissammlung Fesseln anlegen , dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen für die Daten abgebenden Gutachterausschüsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten Auskunft aus der Kaufpreissammlung , Auszüge aus der Kaufpreissammlung und Einsicht in die Kaufpreissammlung . Unter welchen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und überregionale Kaufpreissammlungen wie weit geöffnet werden dürfen, ist hierin aufgeführt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der häuslichen Prüfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientierte Kapitel. Es wurden bei drei verschieden Gutachterausschüssen der freien Wahl (Berlin, Hannover, Lübeck) für zwei selbst definierte Wertermittlungsobjekte (Bauplatz und Reihenmittelhaus) schriftlich Auskünfte für ein Verkehrswertgutachten angefordert. Die Schranken für die als einflussreich zu vermutenden Kenngrößen für beide Wertermittlungsobjekte wurden ebenfalls selbst bestimmt. Die Stichproben sind anschließend nach den in der Wertermittlung gängigen Vergleichswertverfahren analysiert worden. Die ermittelten Ergebnisse sind dann dem vom jeweiligen Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwert in der betreffenden Bewertungszone gegenüber gestellt worden bzw. es wurde ein Abgleich mit dem ggf. im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Vergleichsfaktor für Reihen(mittel)häuser vorgenommen (Hannover).
Zum Abschluss wurde kritische beurteilt, ob die erteilten Auskünfte praxisgerecht übergeben und ausgewertet werden konnten sowie, ob die im Baugesetzbuch als Ziel beschriebene Transparenz auf dem jeweils untersuchten regionalen Grundstücksteilmarkt erreicht wurde. In einem Ausblick ist darüber hinaus dargelegt worden, ob vom Gutachterausschuss abgeleitete aussagekräftige Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren das Instrument Auskunft aus der Kaufpreissammlung möglicherweise überflüssig machen könnten. Außerdem werden Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen an die Adresse des Gesetzgebers, der Gutachterausschüsse und der diese Auskünfte nutzenden Interessenten gegeben, damit in Zukunft noch wirksamer mit dem Instrument Auskunft aus der Kaufpreissammlung verfahren werden kann.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Aufgabenstellung2
Erklärung4
Inhaltsverzeichnis5
Abkürzungsverzeichnis8
1.Einleitung11
2.Grundsätzliches zur Kaufpreissammlung13
2.1Einordnung der Kaufpreissammlung in ...
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