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Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äußeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschließt sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äußeren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein "System der Erkenntnis aus reinen Begriffen" interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h.…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äußeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschließt sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äußeren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein "System der Erkenntnis aus reinen Begriffen" interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes ernst nimmt, indem er den gedanklichen Gehalt durch die Nachzeichnung der Kantischen Methode philosophischer Erkenntnis gewinnt. Beiläufig beglaubigt sich dabei, dass die originale Textgestalt der Rechtslehre nichts weniger als korrupt ist. In ihr erscheint vielmehr die streng durchkomponierte Entwicklung des Rechtsbegriffs in seiner Totalität als Rechtsidee.