Till Menke
Broschiertes Buch

Zur Präklusion von Sachvortrag nach § 322 Abs. 1 ZPO

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 12, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Präklusion bezeichnet allgemein das Ausschließen eines Verfahrensbeteiligten mit seinem Sachvortrag vom rechtlichen Gehör und damit die Nichtberücksichtigung bei der Entscheidungsfindung. Im Verlauf des Erkenntnisverfahrens dient diese insbesondere in Gestalt des § 296 Abs. 2 ZPO der Gewährleistung der Prozessförderungspflicht gem. § 282 Abs. 1 ZPO. Es wird zudem verbreitet angenommen, dass sich diese Folge auch nach dem Verfahren fortse...