Der erste Band der Schriften des Vereins zur Socialpolitik, »Zur Reform des Actiengesellschaftswesens«, setzt sich in drei Gutachten mit etwaigen Missständen auseinander, die sich bei der Gründung und Errichtung sowie bei der Geschäftsführung von Aktiengesellschaften im Allgemeinen oder bei einzelnen besonderen Arten gezeigt hatten. Zudem gehen die Gutachter darauf ein, ob sich die bestehende Handelsgesetzgebung vom 11. Juni 1870 bewährt hat, oder ob eine Revision und wenn ja, in welchen Punkten notwendig sei. Es wird außerdem erörtert, ob im Falle einer nötigen Revision, das Prinzip der begrenzten Haftbarkeit oder wenigstens die Ausdehnung der Haftung des Zeichners auf 100 % eingeführt werden sollte.