Im Königreich Sachsen war der Landtag von 1831-1918 die parlamentarische Vertretung und bestand aus zwei Kammern. Das Wahlrecht wurde mehrere Male reformiert: So trat 1868 die erste große Reform in Kraft. Nach dieser waren für die Zweite Kammer alle Männer, die 25 Jahre alt waren und wenigstens einen Taler direkte Staatssteuern zahlten, wahlberechtigt. 1896 wurde nach preußischem Vorbild das Dreiklassenwahlrecht eingeführt. Im vorliegenden Werk, das 1906 erschien, fordert Otto Georgi eine erneute Wahlrechtsreform für die zweite Kammer. Intensiv setzt er sich zunächst mit der Frage des…mehr
Im Königreich Sachsen war der Landtag von 1831-1918 die parlamentarische Vertretung und bestand aus zwei Kammern. Das Wahlrecht wurde mehrere Male reformiert: So trat 1868 die erste große Reform in Kraft. Nach dieser waren für die Zweite Kammer alle Männer, die 25 Jahre alt waren und wenigstens einen Taler direkte Staatssteuern zahlten, wahlberechtigt. 1896 wurde nach preußischem Vorbild das Dreiklassenwahlrecht eingeführt.
Im vorliegenden Werk, das 1906 erschien, fordert Otto Georgi eine erneute Wahlrechtsreform für die zweite Kammer. Intensiv setzt er sich zunächst mit der Frage des allgemeinen gleichen Wahlrechts auseinander, welches er aber als gefährlich einstuft und für Sachsen ablehnt. Er plädiert dagegen für eine Verbindung von allgemeinen Wahlen mit beruflichen und körperschaftlichen Wahlen. Eingeführt wurde in Sachsen 1909 jedoch ein Pluralwahlrecht, welches bis 1918 Bestand hatte.
»Oberbürgermeister von Leipzig, * 22.11.1831 Mylau (Vogtland), ¿ 1.4.1918 Leipzig. (lutherisch) Als einer der erfolgreichsten Kommunalpolitiker Sachsens im 19. Jahrhundert ist Georgi zeit seines Lebens in Leipzig tätig gewesen. Rechtsanwalt seit 1859, übernahm er 1863 für einige Jahre das Sekretariat der Handels- und Gewerbekammer. 1865 wurde er zum Bevollmächtigten des Zentralvorstandes des Gustav-Adolf-Vereins gewählt. Seit 1867 Stadtverordneter, trat er bereits 1870 als Vorstand an die Spitze des Stadtverordnetenkollegiums. Von der nationalliberalen Partei seines heimatlichen Wahlkreises Auerbach-Mylau-Reichenbach wurde Georgi 1871 in den Reichstag gewählt, dem er bis 1876 angehört hat. Die entscheidende Zeit seines Wirkens begann 1874, als die Wahl zum 2. Bürgermeister von Leipzig auf ihn fiel und er 1876 nach dem Tode von Otto Koch die Leitung der Stadt übernahm, wobei Georgi gleichzeitig als Mitglied der I. Kammer des sächsischen Landtags energisch die Interessen der rasch wachsenden Großstadt vertrat. Durch seine Initiative wandelte sich das Stadtbild Leipzigs während seiner Amtszeit entscheidend. Auf dem ehemals sumpfigen Gartengelände im Südwesten wurden das Gewandhaus, das Konservatorium, die Akademie für graphische Künste, die Universitätsbibliothek und das Reichsgericht errichtet, außerdem in vorsorgender städtebaulicher Planung durch die Eingemeindung von 17 Vorstadtdörfern 1889/91 in beträchtlichem Ausmaß neues Baugelände gewonnen. Um die Stadt auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern, unterstützte Georgi die Umwandlung der alten Leipziger Warenmesse in eine Mustermesse, er veranlaßte den Bau des ersten Meßpalastes und setzte sich entschieden für eine direkte Kanalverbindung zwischen Leipzig und der Elbe ein. Als Georgi 1899 aus Gesundheitsgründen sein Amt niederlegte, war Leipzig während des letzten Viertels des 19. Jahrhunderts flächenmäßig um das Dreifache gewachsen und die Bevölkerungszahl auf das Doppelte angestiegen.« Helbig, Herbert, in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 243
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