Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union (EU) feiert ihr 50jähriges Bestehen. Am 25. März 1957wurde der Vertrag von Rom zur Gründung der EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet. Die EU verfolgt seither das Ziel, für fast 500Millionen BürgerInnen in mittlerweile 27 Mitgliedstaaten einen Raum der Freiheit,Demokratie, Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte zuverwirklichen.Aber inwiefern werden von diesen Grundsätzen in der Praxis Gebrauch gemacht?Immer wieder stoßen wir innerhalb der EU auf Fälle von Diskriminierung. Diesgeschieht auf vielen Ebenen, von der Gleichberechtigung der Frauen bis hin zuDiskriminierung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft oder religiöserBekennung. Inwieweit ist hier das von der EU aufgestellte Subsidiaritätsprinzip, dasmit der Begründung zur Dezentralisierung eingeführt wurde, für den europäischenIntegrationsprozess förderlich oder eventuell sogar ein Hindernis?Die vorliegende Arbeit soll zeigen, wozu die EU in der Lage ist und wie sie ihreMacht ausübt.Im nachfolgenden Teil wird der Begriff der Subsidiarität erläutert und seineBedeutung in der EU dargelegt. Trotz der hohen Relevanz dieses Prinzips, kann indieser Arbeit wegen der umfangreichen Thematik leider nicht näher daraufeingegangen werden.Anschließend wird sich mit der Erfordernis einer Antidiskriminierungsrichtlinie undderen Umsetzung ins nationale Recht befasst. Hierfür wird kurz erläutert, wie es zudieser Richtlinie kam und warum sie für die EU für notwendig befunden wurde.Zuletzt, wird das Subsidiaritätsprinzip aus einer anderen Perspektive betrachtet.Aufgrund dessen, das keine präzisen Angaben für die Kompetenzabgrenzungbestehen, kann im Rahmen dieser Arbeit nur oberflächlich die Thematik behandeltwerden.
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