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Der überwiegende Teil aller Strafverfahren in der Bundesrepublik endet nicht mit einem Strafurteil, sondern wird durch Gerichte und Staatsanwaltschaften auf andere Weise erledigt. Für solche anderen verfahrenserledigenden Entscheidungen trifft die StPO nur an wenigen Stellen Regelungen über den Umfang des Strafklageverbrauchs. Die wenigen vorhandenen Regelungen sind zudem nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt. Die vorliegende Untersuchung erstellt ein System der Sperrwirkung verfahrenserledigender staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen, das zugleich die Lösung…mehr

Produktbeschreibung
Der überwiegende Teil aller Strafverfahren in der Bundesrepublik endet nicht mit einem Strafurteil, sondern wird durch Gerichte und Staatsanwaltschaften auf andere Weise erledigt. Für solche anderen verfahrenserledigenden Entscheidungen trifft die StPO nur an wenigen Stellen Regelungen über den Umfang des Strafklageverbrauchs. Die wenigen vorhandenen Regelungen sind zudem nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt. Die vorliegende Untersuchung erstellt ein System der Sperrwirkung verfahrenserledigender staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen, das zugleich die Lösung bisher strittiger Fragen des Strafklageverbrauchs wie etwa zu 153, 153a StPO ermöglicht. Darüber hinaus enthält die Arbeit eine ausführliche Darstellung unterschiedlichster verfahrenserledigender Entscheidungen, insbesondere des jüngst durch das RechtspflegeentlastungsG erheblich geänderten 153a StPO, sowie eine kritische Würdigung der Ansichten zum prozessualen Tatbegriff.
Autorenporträt
Der Autor: Henning Radtke wurde 1962 in Lübeck geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Seit 1992 ist er als Akademischer Rat am Juristischen Seminar der Universität Göttingen tätig.