With the increase in company bankruptcies directors and general managers of troubled companies have come into the sights of prosecuting authorities. It is already practically impossible in fact to draw a line between punishable behaviour and entrepreneurial errors of judgment. This applies in particular to the risks of penalties in and for causing absolute insolvency, as ascertaining this is linked with many valuation uncertainties and forecast risks. The aim of this work is to come closer to a clarification of the definition of absolute insolvency under the criminal law.
Die zivil- und strafrechtlichen Überschuldungsrisiken im Zusammenhang mit einer Insolvenz knüpfen maßgeblich an den Tatbestand der Überschuldung an. DieKonturen des Überschuldungstatbestandes sind unsicher und umstritten. Die seit der Insolvenzrechtsreform für das Zivilrecht maßgebliche Definition der Überschuldung lässt zahlreiche Fragen der Überschuldungsermittlung offen. Auch die in dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geplante Ergänzung des § 19 II InsO zur Frage der Behandlung von Gesellschafterdarlehen schafft nur hinsichtlich einer Detailfrage Sicherheit, hilft aber nicht über die grundlegenden Ermittlungsunsicherheiten hinweg. Die Überschuldung kann daher nach wie vor als eines der umstrittensten Phänomene des deutschen Rechts bezeichnet werden. Für das Zivilrecht und noch mehr für das Strafrecht ist dieser Zustand schwer erträglich. Dem versucht die vorliegende Arbeit abzuhelfen. Nach Analyse der zugrunde liegenden historischen Entwicklung, Darstellung des zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Ist-Zustandes und Auslotung der methodologischen Herangehensweise steht ein Vorschlag, wie nach aktueller Rechtslage der Überschuldungstatbestand bei Insolvenzverschleppung und Bankrott auszulegen ist. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis derRechtsanwaltskammer München.
Die zivil- und strafrechtlichen Überschuldungsrisiken im Zusammenhang mit einer Insolvenz knüpfen maßgeblich an den Tatbestand der Überschuldung an. DieKonturen des Überschuldungstatbestandes sind unsicher und umstritten. Die seit der Insolvenzrechtsreform für das Zivilrecht maßgebliche Definition der Überschuldung lässt zahlreiche Fragen der Überschuldungsermittlung offen. Auch die in dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geplante Ergänzung des § 19 II InsO zur Frage der Behandlung von Gesellschafterdarlehen schafft nur hinsichtlich einer Detailfrage Sicherheit, hilft aber nicht über die grundlegenden Ermittlungsunsicherheiten hinweg. Die Überschuldung kann daher nach wie vor als eines der umstrittensten Phänomene des deutschen Rechts bezeichnet werden. Für das Zivilrecht und noch mehr für das Strafrecht ist dieser Zustand schwer erträglich. Dem versucht die vorliegende Arbeit abzuhelfen. Nach Analyse der zugrunde liegenden historischen Entwicklung, Darstellung des zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Ist-Zustandes und Auslotung der methodologischen Herangehensweise steht ein Vorschlag, wie nach aktueller Rechtslage der Überschuldungstatbestand bei Insolvenzverschleppung und Bankrott auszulegen ist. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis derRechtsanwaltskammer München.