Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellte sich mir, ob der beobachteten zögerlichen Entwicklung im deutschenBildungssystem in Richtung einer gemeinsamen Beschulung behinderter undnicht behinderter Kinder und dem damit verbundenen schwierigen Verhältnis zurheterogenen Gestaltung der Schülerschaft, immer mehr die Frage, welche Gründeangeführt werden können, um dieses soziologische Phänomen zu erklären. Einigeandere Länder scheinen keine Problematik in Vielfalt zu sehen und haben sie fürsich als Gewinn, oder zumindest als annehmbares Miteinander, entdeckt undbeurteilen die Ignoranz gegenüber natürlicher Vielfalt als befremdlich. AuchDomisch und Klein bestätigen: "Die Kanadier erklärten, [...], bei Ihnen dürfe derStaat Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Rasse nichtdiskriminieren - auch wenn man dies in Deutschland vielleicht immer noch fürselbstverständlich erachte" (Domisch, Klein 2011, S. 176). Gibt es abseits derfinanzpolitischen Diskussion in Bezug auf Inklusion und Integration noch weitereAspekte, die Gründe liefern, eine Gesellschaft der Vielfalt zu verhindern (vgl.Speck 2011, S. 49 und Cloerkes 2001, S. 204-207, Muth 2012)? Und das, obwohlDörner bezüglich der Finanzierung sicher ist, dass inklusive Beschulung lediglichin der Übergangsphase kostspielig werde (Körner 2011, S. 56).Liegt die Schwierigkeit in der Akzeptanz der Behinderung als eineAndersartigkeit, oder ist diese (vielleicht subjektiv) empfundene exkludierendeGesellschaftsstruktur eine nachweisbare und die gesellschaftliche Teilhabetatsächlich nur ein unerfüllbarer visionärer Wunsch? Gibt es vielleicht Beispiele,die (strukturelle) Alternativen zum deutschen Förderschulsystem darstellen?Dieser Thematik möchte ich mich in meiner Arbeit, unter anderem mittels derBeantwortung dieser Fragen widmen und dabei vorrangig auf die Betrachtung ausSicht von Menschen mit einer geistigen Behinderung eingehen. Zuerst werde ichdie UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschenbetrachten. Hier werde ich mich an die Schattenübersetzung des NetzwerksArtikel 3 e.V. halten, die 2009 eine korrigierte Fassung der zwischenLiechtenstein, Österreich, Deutschland und der Schweiz abgestimmtenÜbersetzung zur Verfügung stellt. Anschließend Erving Goffmanssozialkonstruktivistischen Ansatz vorstellen und das Etablierten-Außenseiter-Modell von Norbert Elias und John L. Scotson erläutern. [...]
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