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Nachdem das für Sportwetten geltende Recht lange nicht im Fokus von Rechtsprechung und Literatur stand, hat es in den letzten eineinhalb Jahrzehnten vielfältige Entwicklungen vollzogen. Dazu gehört auch das Berliner Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und anderer Rechtsvorschriften vom 18. März 2020. Mit dieser Änderung des Ausführungsgesetzes hat der Berliner Landesgesetzgeber im Bereich des terrestrischen Sportwettenmarktes bestehende Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen durch quantifizierte Meterabstandsgebote konkretisiert und darüber hinaus neue…mehr

Produktbeschreibung
Nachdem das für Sportwetten geltende Recht lange nicht im Fokus von Rechtsprechung und Literatur stand, hat es in den letzten eineinhalb Jahrzehnten vielfältige Entwicklungen vollzogen. Dazu gehört auch das Berliner Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und anderer Rechtsvorschriften vom 18. März 2020. Mit dieser Änderung des Ausführungsgesetzes hat der Berliner Landesgesetzgeber im Bereich des terrestrischen Sportwettenmarktes bestehende Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen durch quantifizierte Meterabstandsgebote konkretisiert und darüber hinaus neue Abstandsvorschriften geschaffen.

Im Gesetzgebungsverfahren wurde diese Ausweitung der Abstandsgebote auch mit Verweis auf den sogenannten Spielhallen-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2017 verteidigt, in welchem das Gericht Abstandsgebote für Spielhallen als verfassungsgemäß beurteilt hat. Die Arbeit überprüft die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf die Berliner Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen und somit die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz und der Verfassung von Berlin vereinbar sind.
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Autorenporträt
Prof. Dr. Helge Sodan wurde 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1997 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist er ferner Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.