Nachdem das für Sportwetten geltende Recht lange nicht im Fokus von Rechtsprechung und Literatur stand, hat es in den letzten eineinhalb Jahrzehnten vielfältige Entwicklungen vollzogen. Dazu gehört auch das Berliner Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und anderer Rechtsvorschriften vom 18. März 2020. Mit dieser Änderung des Ausführungsgesetzes hat der Berliner Landesgesetzgeber im Bereich des terrestrischen Sportwettenmarktes bestehende Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen durch quantifizierte Meterabstandsgebote konkretisiert und darüber hinaus neue Abstandsvorschriften geschaffen.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde diese Ausweitung der Abstandsgebote auch mit Verweis auf den sogenannten Spielhallen-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2017 verteidigt, in welchem das Gericht Abstandsgebote für Spielhallen als verfassungsgemäß beurteilt hat. Die Arbeit überprüft die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf die Berliner Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen und somit die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz und der Verfassung von Berlin vereinbar sind.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde diese Ausweitung der Abstandsgebote auch mit Verweis auf den sogenannten Spielhallen-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2017 verteidigt, in welchem das Gericht Abstandsgebote für Spielhallen als verfassungsgemäß beurteilt hat. Die Arbeit überprüft die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf die Berliner Abstandsgebote für Wettvermittlungsstellen und somit die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz und der Verfassung von Berlin vereinbar sind.