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Ein Beispiel für das Auseinanderfallen der Grenzen des reproduktionsmedizinisch Machbaren und des rechtlich Zulässigen ist das im Embryonenschutzgesetz enthaltene Verbot der Eizellspende. Im Rahmen der vorgelegten verfassungsrechtlichen Reflexion dieses Verbots und unter Weitung des Blickes über die konkrete Fragestellung hinaus legt die Autorin dar, dass die Verwirklichung des Kinderwunsches grundrechtlich durch die "Freiheit zur Nutzung verfügbaren Fortpflanzungspotentials" (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) adäquat erfasst werden kann. Grundlegende Aussagen enthält die Arbeit auch zu…mehr

Produktbeschreibung
Ein Beispiel für das Auseinanderfallen der Grenzen des reproduktionsmedizinisch Machbaren und des rechtlich Zulässigen ist das im Embryonenschutzgesetz enthaltene Verbot der Eizellspende. Im Rahmen der vorgelegten verfassungsrechtlichen Reflexion dieses Verbots und unter Weitung des Blickes über die konkrete Fragestellung hinaus legt die Autorin dar, dass die Verwirklichung des Kinderwunsches grundrechtlich durch die "Freiheit zur Nutzung verfügbaren Fortpflanzungspotentials" (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) adäquat erfasst werden kann. Grundlegende Aussagen enthält die Arbeit auch zu der gleichfalls weder in der Literatur noch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärten Frage, wie sich Elternschaften nach Gametenspende unter dem Regime des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG abbilden lassen. In diesem Zusammenhang arbeitet die Autorin heraus, dass unmittelbares Begründungsmerkmal verfassungsrechtlicher Elternschaft die Zeugungsverantwortung des jeweiligen Elters ist.
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