Die Präsenz nicht-europäischer Religionen stellt das überlieferte Privatschulsystem Deutschlands in Frage. Während die öffentliche Schule einen aus Art. 7 Abs. 1 GG hergeleiteten staatlichen Auftrag zur Integration der Kinder mit Migrationshintergrund hat, wirken Privatschulen für ethnisch-religiöse Minderheiten zumindest latent segregationsfördernd. Damit die Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 und 5 GG nicht den Integrationsauftrag der öffentlichen Volksschule konterkariert, sind bei der Genehmigung von Privatschulen zusätzliche spezifische minderheitenbezogene Zulassungsbeschränkungen…mehr
Die Präsenz nicht-europäischer Religionen stellt das überlieferte Privatschulsystem Deutschlands in Frage. Während die öffentliche Schule einen aus Art. 7 Abs. 1 GG hergeleiteten staatlichen Auftrag zur Integration der Kinder mit Migrationshintergrund hat, wirken Privatschulen für ethnisch-religiöse Minderheiten zumindest latent segregationsfördernd. Damit die Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 und 5 GG nicht den Integrationsauftrag der öffentlichen Volksschule konterkariert, sind bei der Genehmigung von Privatschulen zusätzliche spezifische minderheitenbezogene Zulassungsbeschränkungen anzuwenden, so dass der Staat nur dann "großzügig" die Privatschulfreiheit als Grundrecht gewährt, wenn er es mit "vertrauten", im gemeinsamen Kulturkreis verwurzelten Religionsgemeinschaften zu tun hat.
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Autorenporträt
Der Autor: Thomas Günther, geboren 1973 in Straßburg, studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften in Köln. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung folgte ein Master-Studium (LL.M.) am Europakolleg in Brügge. Während des Referendariats war er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Professur für Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt. Seit der Zweiten juristischen Staatsprüfung 2002 arbeitet der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Bekenntnisschulen religiös-ethnischer Minderheiten nach Art. 7 Abs. 5 GG - Islamische Grundschule einer Islamischen Religionsgemeinschaft - Vorrang der öffentlichen Volksschule - Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG - Die öffentliche Volksschule als Integrationsstätte für Schüler von Minderheiten - Institutionelle Garantie der Privatschule - Grundrecht auf Errichtung von Privatschulen - Staatliche Erziehungsziele - Grundrechte (Elternrecht, Religionsfreiheit, Recht auf Bildung) in der Schule.
Aus dem Inhalt : Bekenntnisschulen religiös-ethnischer Minderheiten nach Art. 7 Abs. 5 GG - Islamische Grundschule einer Islamischen Religionsgemeinschaft - Vorrang der öffentlichen Volksschule - Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG - Die öffentliche Volksschule als Integrationsstätte für Schüler von Minderheiten - Institutionelle Garantie der Privatschule - Grundrecht auf Errichtung von Privatschulen - Staatliche Erziehungsziele - Grundrechte (Elternrecht, Religionsfreiheit, Recht auf Bildung) in der Schule.
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