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Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass
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Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug.

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands
Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass sich regelmäßig nicht die Frage stellt, ob ein Tatbestandsmerkmal überhaupt verwirklicht ist, sondern vielmehr geklärt werden muss, wer für seine Verwirklichung verantwortlich ist. Daher können diese Probleme oft unter Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung sowie durch Übertragung der Grundsätze mittäterschaftlicher Zurechnung gelöst werden.
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Autorenporträt
Jan Rennicke hat von 2012 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der University of Wolverhampton studiert. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 2018 mit der Note »gut« ab. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Katrin Höffler an der Universität Göttingen, wo er zum Thema »Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands« mit der Bewertung »summa cum laude« promovierte. Seit Dezember 2020 ist Dr. Jan Rennicke Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Braunschweig. Er ist Autor zahlreicher juristischer Publikationen und trägt regelmäßig auf Fachtagungen vor.