Das Finanzrecht ist die Rechtsdisziplin, die die Finanztätigkeit des Staates aus rechtlicher Sicht regelt; das Steuerrecht, dessen wesentliches Element die Norm ist, ist die Gesamtheit der Normen, die die Besteuerung regeln. Das Finanzrecht sucht die in der Rechtsordnung verstreuten Regeln und systematisiert sie, indem es die Finanztätigkeit (das Sammeln, Verwalten und Ausgeben von Geld) im Hinblick auf das Gemeinwohl diszipliniert. Darüber hinaus besteht der Hauptzweck des Staates darin, dem Gemeinwohl seiner Bürger zu dienen.
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