Der Abschluss von Gerichtsstandsvereinbarungen ermöglicht international tätigen Unternehmen innerhalb des HGÜ und der Brüssel Ia-VO Planungssicherheit. Entsprechende Planungen sind allerdings höchst komplex. Trotz eines engen Verwandtschaftsverhältnisses beider Regelwerke hängt die Umsetzung einer Vereinbarung von mitunter höchst unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen ab. Andreas Hermann zeigt die maßgeblichen Fallstricke zuständigkeitsrechtlicher Planungen auf und unterzieht beide Regelwerke einem tiefgreifenden systematischen Vergleich. Die Betrachtung beschränkt sich nicht nur auf die Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden auf einer Mikroebene, sondern nimmt auch deren Auswirkungen auf der Makroebene und das Zusammenspiel beider Regelwerke in den Fokus. Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen werden vor dem Hintergrund ihrer »Durchsetzungsfähigkeit« einem umfassenden Praxistest unterzogen und der rechtsgestaltenden Praxis wird eine Hilfestellung an die Handgegeben.
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