Im Herzen des beninischen positiven Rechts ist die Einwilligung die bevorzugte rechtliche Säule zur Legitimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Geweiht durch Buch V des Digitalen Kodex in Benin und anderen internationalen und regionalen Rechtsinstrumenten stellt die Einwilligung den Eckpfeiler der informationellen Selbstbestimmung dar, die durch die Willensbekundung der betroffenen Person anerkannt wird. Angesichts der mangelnden intellektuellen Beherrschung dieser Werkzeuge durch die Benutzer und der mechanischen Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss gefragt werden, ob die Zustimmung in Bezug auf digitale Probleme als formale Realität oder als praktische Illusion dargestellt wird.