1m Rahmen dieses Handbuches soIl versucht werden, die wichtigsten in der Bundes republik iiblichen Zusatzleistungen zu beschreiben, auf ihre Wirksamkeit zu priifen und in das System der betrieblichen Vergiitungs-und Sozialpolitik einzuordnen. Wir mufhen uns dabei beschranken und konnten nicht aIle der mehr als 200 in der Bundesrepublik vorkommenden Leistungen darstellen, im Register am Ende des Buches wurde angestrebt, zumindest von der Aufzahlung her eine Vollstandigkeit zu erreichen. 1m Literaturverzeichnis, und zum Teil bei den Einzeldarstellungen, ist auf weiter fiihrende Literatur hingewiesen worden. Es wurden bei allen Darstellungen nicht nur Einzelaspekte herausgegriffen, sondern aIle Zusatz-und Sozialleistungen im volkswirt schaftlichen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und rechtlichen Zusammenhang gesehen. Aus Platzgriinden ist das nicht immer umfassend mogIich gewesen; auch des halb ist die Vertiefung durch weiterfiihreflde Literatur sehr oft notwendig. Weiter wurde versucht, aus der Praxis heraus realitatsnah zu argumentieren. Wir danken allen, die uns geholfen haben, dieses Buch zu schreiben. Die Verfasser Gummersbach, August 1973 1. Allgemein 1.1 Zur Definition der Zusatz-und Sozialleistungen Der in diesem Handbuch verwendete Begriff der betrieblichen Zusatz- und Sozial leistungen wird umfassend verstanden. Es mag manchmal strittig sein, ob die eine oder andere genannte Leistung noch unter dem Begriff eingeordnet werden kann oder soIIte. Dabei sind die Grenzen zwischen dem laut Arbeitsvertrag zu vergiitenden Leistungs entgelt im engeren Sinne, also Lohn bzw. Gehalt einerseits und den als Zusatz zum Entgelt gewahrten Leistungen des Unternehmens andererseits, unter Umstanden als flieBend anzusehen.
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