Der ganz neu konzipierte Kommentar zum Zwangsvollstreckungsgesetz positioniert sich im Spitzensegment der zum Thema Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung vorhandenen Literatur; an diesem Anspruch richten sich Breite und Tiefe der Darstellung aus. Besonders übersichtlich sind in die Kommentierungen zum ZVG und zum EGZVG die jeweils relevanten "Nebenvorschriften" integriert (zum Beispiel die einschlägigen WEG-Paragrafen oder die ZwangsverwalterVO), der Leser erspart sich so das lästige Hin- und Herblättern zwischen den Normen.
Herausgeber und Autoren haben die neuesten Rechtsentwicklungen vollständig in die Startauflage des Kommentars einfließen lassen, z.B. die BGH-Rechtsprechung zur Aufstellung des geringsten Gebots, zum rechtlichen Gehör, zur Sachverständi-genhaftung für unrichtige Verkehrswertgutachten bei Zwangsversteigerung oder zum Verkehrswert von Miteigentumsanteilen. Zusätzlich zu ihrer Aktualität bieten die Erläuterungen wissenschaftliche Präzision bei hervorragender Praxisnähe.
Über die Darstellung der Rechtslage hinaus wird, wo irgend möglich, konkreter Zusatznutzen angeboten, z.B. durch eingestreute Berechnungsbeispiele und Umsetzungstipps. Wo sinnvoll, bietet der Kommentar einen eigenen Gliederungspunkt zum Thema "Kosten" am Ende des jeweils bearbeiteten Paragrafen.
Herausgeber und Autoren haben die neuesten Rechtsentwicklungen vollständig in die Startauflage des Kommentars einfließen lassen, z.B. die BGH-Rechtsprechung zur Aufstellung des geringsten Gebots, zum rechtlichen Gehör, zur Sachverständi-genhaftung für unrichtige Verkehrswertgutachten bei Zwangsversteigerung oder zum Verkehrswert von Miteigentumsanteilen. Zusätzlich zu ihrer Aktualität bieten die Erläuterungen wissenschaftliche Präzision bei hervorragender Praxisnähe.
Über die Darstellung der Rechtslage hinaus wird, wo irgend möglich, konkreter Zusatznutzen angeboten, z.B. durch eingestreute Berechnungsbeispiele und Umsetzungstipps. Wo sinnvoll, bietet der Kommentar einen eigenen Gliederungspunkt zum Thema "Kosten" am Ende des jeweils bearbeiteten Paragrafen.