Das Patentrecht dient als wirksames Instrument zum Schutz von Erfindungen und ist insbesondere im Pharmasektor für Unternehmen von besonderer Bedeutung. Eng mit dem Patentrecht verwoben ist jedoch auch das Geheimnisschutzrecht. In der Praxis werden Patente daher zumeist mit dem zugehörigen Know-how lizenziert. Während § 24 PatG eine Zwangslizenzierung von Patenten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, findet sich eine vergleichbare Vorschrift im Geheimnisschutzrecht bisweilen nicht. Die Arbeit untersucht die Möglichkeit und das Bedürfnis, eine entsprechende Vorschrift in das Geheimnisschutzrecht zu implementieren, um in Krisensituationen effektivere Maßnahmen zu ermöglichen. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2016/943 sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta.