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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachhochschule Schmalkalden), Veranstaltung: Immobilienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Häufig kommt es aufgrund von Geldforderungen zu einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners. Von einer solchen Zwangsvollstreckung kann sowohl das bewegliche, als auch das unbewegliche Vermögen eines Schuldners betroffen sein. Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen hat der Gläubiger gem. § 866 ZPO zum einen die Möglichkeit gem. §§ 867 f. ZPO…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachhochschule Schmalkalden), Veranstaltung: Immobilienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Häufig kommt es aufgrund von Geldforderungen zu einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners. Von einer solchen Zwangsvollstreckung kann sowohl das bewegliche, als auch das unbewegliche Vermögen eines Schuldners betroffen sein. Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen hat der Gläubiger gem. § 866 ZPO zum einen die Möglichkeit gem. §§ 867 f. ZPO eine Zwangshypothek eintragen zu lassen, zum anderen kann er eine Zwangsversteigerung i. S. d. §§ 15 - 145a ZVG oder eine Zwangsverwaltung nach §§ 146 - 161 ZVG beantragen. Gem. § 869 ZPO gilt das ZVG als Bestandteil der ZPO, so dass deren Vorschriften hier zusätzlich herangezogen werden können. Diese Hausarbeit befasst sich ausschließlich mit der Zwangsversteigerung gem. §§ 864 - 869 ZPO und I ZPO)Dazu gehören unter anderem das Erbbaurecht nach der ErbbauVO oder das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG.oeingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke (§ 864 I ZPO)Auch Luftfahrzeuge können gem. § 171 a ZVG Vollstreckungsgegenstand in der Immobiliarvollstreckung sein.oBruchteile von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten(§ 864 II ZPO).