Dieses Standardwerk zum Thema Zwangsvollstreckung bietet ebenso umfassend wie praxisorientiert die Kommentierung der Paragraphen 704-915 h ZPO. Zahlreiche Hinweise zur vorteilhaften Prozesstaktik, die Übergangsregelungen für die neuen Bundesländer, die rechtssicherere Kommentierung der einzelnen Paragraphen sowie die konzentrierte Auswahl der weiterführenden Literatur beinhalten alle Informationen für die tägliche Arbeit mit der Zwangsvollstreckung. Rechtspraktiker werden diese einzigartige Kombination von Kommentar und Formularbuch mit CD-ROM zu schätzen wissen.
Vorwort zur 5. Auflage:
Erneut sind es zahlreiche Gesetzesänderungen, die eine Neuauflage notwendig gemacht haben. Mit der vorliegenden 5. Auflage ist das Werk auf dem Stand der Gesetzgebung zum 1. September 2005. An wichtigsten Änderungen sind u.a. berücksichtigt: Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.7.2002 (BGBl I S. 2850); Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022); Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 5.5.2004 (BGBl I S. 718); Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.8.2004 (BGBl I S. 2198); Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220); Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.2004 (BGBl I S. 3214); Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3392); Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396); Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) sowie die Bekanntmachung zu § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom 25.2.2005 (BGBl. I 493) und das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I 2477).
Mit der Anhebung der Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli 2005 wird es für den Gläubiger erneut schwieriger, seine Ansprüche im Wege der Pfändung von Arbeitseinkommen durchzusetzen.
Berücksichtigt ist in dieser Neuauflage die Rechtsprechung soweit sie bis zum 30. August 2005 veröffentlicht wurde. Mit der ZPO-Novelle ist der BGH zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (auch) in Zwangsvollstreckungssachen zuständig geworden. Der BGH hat seither zahlreiche grundlegende Streitfragen des Zwangsvollstreckungsrechts in zumeist gläubigerfreundlicher Rechtsprechung entschieden. In der Neuauflage wurde besonderer Wert auf die möglichst vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung des BGH (IXa Zivilsenat), der bis zu seiner Auflösung am 31.12.2004 zur Entscheidung in Rechtsbeschwerdesachen betreffend die Zwangsvollstreckung zuständig war, zum Zwangsvollstreckungsrecht gelegt. Die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für den Anwalt von großer Bedeutung. Hinweise zum neuen Kostenrecht runden das Werk ab.
Mein Dank gilt auch wiederum den Mitarbeitern des Rudolf Haufe Verlages in Berlin, die mir - wie stets - jegliche Unterstützung zuteil werden ließen. Hervorheben möchte ich Herrn Dr. Uwe Melzer, der die Reihe der Kommentare betreut, und Frau Birte Treder, die für das Lektorat verantwortlich zeichnet und auch diesmal wieder hervorragende Arbeit geleistet hat.
Die Nummerierung der Randnummern ist z.T. nicht fortlaufend, um in späteren Auflagen erforderliche Ergänzungen einarbeiten zu können, ohne die bestehenden Randnummern zu verändern.
Die Beifügung eines * nach der Angabe der Fundstelle einer zitierten Entscheidung weist darauf hin, dass diese in das Fundstellenverzeichnis aufgenommen ist. Dies befindet sich am Ende des Werkes und dort sind sämtliche mir bekannten und recherchierten Fundstellen aufgeführt. Das erleichtert das Auffinden von Entscheidungen, weil nicht jede Entscheidungssammlung oder Zeitschrift stets zur Verfügung steht.
Vallendar, im August 2005
Uwe Gottwald
Vorwort:
Die Literatur zur Zwangsvollstreckung besteht im wesentlichen aus vielen Kurzdarstellungen, die dem allgemeinen Informationsinteresse für bestimmte Teilbereiche genügen, und aus wissenschaftlichen Handbüchern und Kommentaren, die der rechtskundige Anwender dann zu Rate zieht, wenn bestimmte und oft schwierige Fragen zu klären sind. Für die Kommentare gilt im wesentlichen zusätzlich, dass sie sich - bis auf eine Ausnahme - nicht auf das Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts beschränken, sondern die Zivilprozeßordnung insgesamt kommentieren. In der vorhandenen Literatur fehlte ein Werk für die Praxis, nur auf die Zwangsvollstreckung beschränkt, mit Erläuterungen wie ein "klassischer" Kommentar und zusätzlich mit Mustern und Hinweisen, Tipps und Checklisten, auch auf CD-ROM, versehen. Ziel der ersten Auflage war es, diese vorhandene Lücke zu füllen. Dabei war Maßstab das Bedürfnis der Praxis und nicht das Bemühen, die wissenschaftliche Diskussion zu allen wichtigen Streitfragen zu bereichern und/oder gar zu beeinflussen. Das schließt nicht aus, sich zu Auffassungen zu bekennen und eine eigene Meinung zu vertreten. Es sollte eine möglichst umfassende Hilfestellung für die Zwangsvollstreckungsfälle der täglichen Praxis gegeben werden. Treten im Einzelfall schwierige Rechtsprobleme auf, muß der Anwender selbst entscheiden, ob er seine Kenntnisse vertiefen will. Das Werk hilft ihm dabei mit Angaben zur (jüngeren) Aufsatzliteratur, die am Ende der Kommentierung zu (fast) jeder Vorschrift zu finden ist, und mit zahlreichen Zitaten der gängigen Kommentare und der Rechtsprechung weiter.
Das Werk hat seinen Markt gefunden, und die erste Auflage war schon innerhalb eines knappen Jahres ausverkauft. Dieser Erfolg zeigt, dass das Konzept stimmt. Der Verlag und der Autor standen vor dem Problem des Nachdrucks oder der Neuauflage. Wir haben uns für die Neuauflage entschieden, weil Anregungen und Wünsche aus der Praxis zur Ergänzung und Vervollständigung geführt haben und die Rechtsprechung keine Pause eingelegt hat. Fehler wurden beseitigt, neue Checklisten aufgenommen und die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur - soweit veröffentlicht - bis Ende August 1997 berücksichtigt. Zur Zeit ist die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (BTDrucks. 13/341) in der parlamentarischen Beratung. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob, wann und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Änderungen des Zwangsvollstreckungsrechts in Kraft treten werden. Die aus dem Entwurf bekannten Änderungsvorschläge sind eingearbeitet worden. Sie finden sich jeweils am Ende der von der Änderung betroffenen Vorschrift als "Anhang - 2. Zwangsvollstreckungsnovelle". Auch in den den Vorschriften vorangestellten Übersichten wird auf den Anhang hingewiesen. Der Benutzer kann sich schon jetzt auf das neue Recht einstellen.
In der Neuauflage bin ich dazu übergegangen, die Rechtsprechungszitate der obersten Bundesgerichte im Hinblick auf ihre Fundstellenangaben umfassend zu ergänzen. Im Regelfall sind ab dem Jahr 1980 alle bekannten Fundstellen angegeben, unter denen die entsprechende Entscheidung veröffentlicht ist. Damit wird das Ziel verfolgt, dem Benutzer des Werkes das Auffinden der zitierten Entscheidung in der für ihn am einfachsten zugänglichen Zeitschrift in kürzester Zeit zu ermöglichen. Das soll helfen, den Nutzen des Werkes weiter zu steigern.
Die abgedruckten Muster, Checklisten, Fundstellenangaben und Hinweise sind mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtsauffassungen und auch Fehler niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den angegebenen Mustern, den Hinweisen und Checklisten verwandten Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Fehler sind auch bei den Fundstellenangaben nicht ganz auszuschließen. Der Verlag und der Autor übernehmen deshalb keinerlei Haftung für den Inhalt.
Für die Mitteilungen von Fehlern - gleich welcher Art - sind Verlag und Autor dankbar. Allein hätte ich die Arbeit nicht bewältigen können. Ich danke deshalb unserer Tochter Sharda Gottwald, die mich - wie schon bei der ersten Auflage - tatkräftig unterstützt hat und trotz der Vorbereitungen zum 1. jur. Staatsexamen die Zeit gefunden hat, das gesamte Werk erneut zu lesen und Fundstellen ausfindig zu machen. Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeitern des Rudolf Haufe Verlages in Berlin, die mir jegliche Unterstützung zuteil werden ließen. Hervorzuheben sind insoweit Herr Dr. Uwe Melzer, der die Reihe der Praxiskommentare betreut, und Frau Brigitte Hoeft, die - wie schon in der Erstauflage - für das Lektorat verantwortlich zeichnet und auch dieses Mal hervorragende Arbeit geleistet hat. Schließlich ist allen zu danken, die mir durch Hinweise auf Fehler, ihre Kritik und ihre Anregungen zur ersten Auflage für die Bearbeitung der Neuauflage eine wertvolle Hilfe waren.
Koblenz, im August 1997
Uwe Gottwald
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis 7
Vorwort 19
Vorbemerkungen - Grundlagen 23
1. Zivilprozess und Zwangsvollstreckung 24
2. Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtzwangsvollstreckung 26
3. Arten der Zwangsvollstreckung 26
4. Die Vollstreckungsorgane 28
5. Das Antragsverfahren 30
6. Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung 31
7. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung 35
8. Rechtsfolgen fehlerhafter Zwangsvollstreckung 36
9. Die Kosten der Zwangsvollstreckung, Prozesskostenhilfe 37
10. Der Euro als Zahlungsmittel und in der Zwangsvollstreckung 40
11. Internationales Zwangsvollstreckungsrecht 43
12. Literaturhinweise zum Zwangsvollstreckungsrecht 44
13. Beratungshilfen - Checklisten Zwangsvollstreckung 47
Achtes Buch der Zivilprozessordnung (§§ 704-915h) 62
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 704-802) 62
Zweiter Abschnitt
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803-882a) 510
1. Titel Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803-863) 510
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 803-807) 510
II. Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808-827) 548
2. Titel Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864-871) 955
3. Titel Verteilungsverfahren (§§ 872-882) 979
4. Titel Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 882a)
994
Dritter Abschnitt
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883-898)
998 Vierter Abschnitt
Eidesstattliche Versicherung und Haft (§§ 899-915h) 1043
Anhang
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl. I
S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I. S. 2477) 1148
Gerichtskostengesetz (GKG) vom 5.5.2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I S. 2477)
- Auszug - 1192
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) in der ab 1.5.1999 geltenden Fassung 1221
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) vom 19.4.2001 (BGBl. I S. 623), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) 1390
Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG) - AV des Ministeriums der Justiz vom 25.5.2001 in der Fassung vom 27.1.2004 1403
Verordnung über das Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisverordnung - SchuVVO) vom 15.12.1994 (BGBl. I S. 3822), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.2001 (BGBl. I S. 3638) 1411
Fundstellenverzeichnis 1421
Stichwortregister 1451
Die beigefügte CD-ROM enthält eine umfassende Gesetzes- und Urteilsdatenbank sowie Rechner, Tabellen und Mustertexte zum Zwangsvollstreckungsrecht. Sämtliche mit dem CD-ROM-Zeichen versehene Muster stehen zusätzlich als Arbeitshilfen zur direkten Übernahme in eine Textverarbeitung zur Verfügung.
Vorwort zur 5. Auflage:
Erneut sind es zahlreiche Gesetzesänderungen, die eine Neuauflage notwendig gemacht haben. Mit der vorliegenden 5. Auflage ist das Werk auf dem Stand der Gesetzgebung zum 1. September 2005. An wichtigsten Änderungen sind u.a. berücksichtigt: Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.7.2002 (BGBl I S. 2850); Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022); Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 5.5.2004 (BGBl I S. 718); Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.8.2004 (BGBl I S. 2198); Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220); Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.2004 (BGBl I S. 3214); Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3392); Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396); Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) sowie die Bekanntmachung zu § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom 25.2.2005 (BGBl. I 493) und das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I 2477).
Mit der Anhebung der Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli 2005 wird es für den Gläubiger erneut schwieriger, seine Ansprüche im Wege der Pfändung von Arbeitseinkommen durchzusetzen.
Berücksichtigt ist in dieser Neuauflage die Rechtsprechung soweit sie bis zum 30. August 2005 veröffentlicht wurde. Mit der ZPO-Novelle ist der BGH zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (auch) in Zwangsvollstreckungssachen zuständig geworden. Der BGH hat seither zahlreiche grundlegende Streitfragen des Zwangsvollstreckungsrechts in zumeist gläubigerfreundlicher Rechtsprechung entschieden. In der Neuauflage wurde besonderer Wert auf die möglichst vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung des BGH (IXa Zivilsenat), der bis zu seiner Auflösung am 31.12.2004 zur Entscheidung in Rechtsbeschwerdesachen betreffend die Zwangsvollstreckung zuständig war, zum Zwangsvollstreckungsrecht gelegt. Die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für den Anwalt von großer Bedeutung. Hinweise zum neuen Kostenrecht runden das Werk ab.
Mein Dank gilt auch wiederum den Mitarbeitern des Rudolf Haufe Verlages in Berlin, die mir - wie stets - jegliche Unterstützung zuteil werden ließen. Hervorheben möchte ich Herrn Dr. Uwe Melzer, der die Reihe der Kommentare betreut, und Frau Birte Treder, die für das Lektorat verantwortlich zeichnet und auch diesmal wieder hervorragende Arbeit geleistet hat.
Die Nummerierung der Randnummern ist z.T. nicht fortlaufend, um in späteren Auflagen erforderliche Ergänzungen einarbeiten zu können, ohne die bestehenden Randnummern zu verändern.
Die Beifügung eines * nach der Angabe der Fundstelle einer zitierten Entscheidung weist darauf hin, dass diese in das Fundstellenverzeichnis aufgenommen ist. Dies befindet sich am Ende des Werkes und dort sind sämtliche mir bekannten und recherchierten Fundstellen aufgeführt. Das erleichtert das Auffinden von Entscheidungen, weil nicht jede Entscheidungssammlung oder Zeitschrift stets zur Verfügung steht.
Vallendar, im August 2005
Uwe Gottwald
Vorwort:
Die Literatur zur Zwangsvollstreckung besteht im wesentlichen aus vielen Kurzdarstellungen, die dem allgemeinen Informationsinteresse für bestimmte Teilbereiche genügen, und aus wissenschaftlichen Handbüchern und Kommentaren, die der rechtskundige Anwender dann zu Rate zieht, wenn bestimmte und oft schwierige Fragen zu klären sind. Für die Kommentare gilt im wesentlichen zusätzlich, dass sie sich - bis auf eine Ausnahme - nicht auf das Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts beschränken, sondern die Zivilprozeßordnung insgesamt kommentieren. In der vorhandenen Literatur fehlte ein Werk für die Praxis, nur auf die Zwangsvollstreckung beschränkt, mit Erläuterungen wie ein "klassischer" Kommentar und zusätzlich mit Mustern und Hinweisen, Tipps und Checklisten, auch auf CD-ROM, versehen. Ziel der ersten Auflage war es, diese vorhandene Lücke zu füllen. Dabei war Maßstab das Bedürfnis der Praxis und nicht das Bemühen, die wissenschaftliche Diskussion zu allen wichtigen Streitfragen zu bereichern und/oder gar zu beeinflussen. Das schließt nicht aus, sich zu Auffassungen zu bekennen und eine eigene Meinung zu vertreten. Es sollte eine möglichst umfassende Hilfestellung für die Zwangsvollstreckungsfälle der täglichen Praxis gegeben werden. Treten im Einzelfall schwierige Rechtsprobleme auf, muß der Anwender selbst entscheiden, ob er seine Kenntnisse vertiefen will. Das Werk hilft ihm dabei mit Angaben zur (jüngeren) Aufsatzliteratur, die am Ende der Kommentierung zu (fast) jeder Vorschrift zu finden ist, und mit zahlreichen Zitaten der gängigen Kommentare und der Rechtsprechung weiter.
Das Werk hat seinen Markt gefunden, und die erste Auflage war schon innerhalb eines knappen Jahres ausverkauft. Dieser Erfolg zeigt, dass das Konzept stimmt. Der Verlag und der Autor standen vor dem Problem des Nachdrucks oder der Neuauflage. Wir haben uns für die Neuauflage entschieden, weil Anregungen und Wünsche aus der Praxis zur Ergänzung und Vervollständigung geführt haben und die Rechtsprechung keine Pause eingelegt hat. Fehler wurden beseitigt, neue Checklisten aufgenommen und die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur - soweit veröffentlicht - bis Ende August 1997 berücksichtigt. Zur Zeit ist die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (BTDrucks. 13/341) in der parlamentarischen Beratung. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob, wann und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Änderungen des Zwangsvollstreckungsrechts in Kraft treten werden. Die aus dem Entwurf bekannten Änderungsvorschläge sind eingearbeitet worden. Sie finden sich jeweils am Ende der von der Änderung betroffenen Vorschrift als "Anhang - 2. Zwangsvollstreckungsnovelle". Auch in den den Vorschriften vorangestellten Übersichten wird auf den Anhang hingewiesen. Der Benutzer kann sich schon jetzt auf das neue Recht einstellen.
In der Neuauflage bin ich dazu übergegangen, die Rechtsprechungszitate der obersten Bundesgerichte im Hinblick auf ihre Fundstellenangaben umfassend zu ergänzen. Im Regelfall sind ab dem Jahr 1980 alle bekannten Fundstellen angegeben, unter denen die entsprechende Entscheidung veröffentlicht ist. Damit wird das Ziel verfolgt, dem Benutzer des Werkes das Auffinden der zitierten Entscheidung in der für ihn am einfachsten zugänglichen Zeitschrift in kürzester Zeit zu ermöglichen. Das soll helfen, den Nutzen des Werkes weiter zu steigern.
Die abgedruckten Muster, Checklisten, Fundstellenangaben und Hinweise sind mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtsauffassungen und auch Fehler niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den angegebenen Mustern, den Hinweisen und Checklisten verwandten Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Fehler sind auch bei den Fundstellenangaben nicht ganz auszuschließen. Der Verlag und der Autor übernehmen deshalb keinerlei Haftung für den Inhalt.
Für die Mitteilungen von Fehlern - gleich welcher Art - sind Verlag und Autor dankbar. Allein hätte ich die Arbeit nicht bewältigen können. Ich danke deshalb unserer Tochter Sharda Gottwald, die mich - wie schon bei der ersten Auflage - tatkräftig unterstützt hat und trotz der Vorbereitungen zum 1. jur. Staatsexamen die Zeit gefunden hat, das gesamte Werk erneut zu lesen und Fundstellen ausfindig zu machen. Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeitern des Rudolf Haufe Verlages in Berlin, die mir jegliche Unterstützung zuteil werden ließen. Hervorzuheben sind insoweit Herr Dr. Uwe Melzer, der die Reihe der Praxiskommentare betreut, und Frau Brigitte Hoeft, die - wie schon in der Erstauflage - für das Lektorat verantwortlich zeichnet und auch dieses Mal hervorragende Arbeit geleistet hat. Schließlich ist allen zu danken, die mir durch Hinweise auf Fehler, ihre Kritik und ihre Anregungen zur ersten Auflage für die Bearbeitung der Neuauflage eine wertvolle Hilfe waren.
Koblenz, im August 1997
Uwe Gottwald
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis 7
Vorwort 19
Vorbemerkungen - Grundlagen 23
1. Zivilprozess und Zwangsvollstreckung 24
2. Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtzwangsvollstreckung 26
3. Arten der Zwangsvollstreckung 26
4. Die Vollstreckungsorgane 28
5. Das Antragsverfahren 30
6. Die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung 31
7. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung 35
8. Rechtsfolgen fehlerhafter Zwangsvollstreckung 36
9. Die Kosten der Zwangsvollstreckung, Prozesskostenhilfe 37
10. Der Euro als Zahlungsmittel und in der Zwangsvollstreckung 40
11. Internationales Zwangsvollstreckungsrecht 43
12. Literaturhinweise zum Zwangsvollstreckungsrecht 44
13. Beratungshilfen - Checklisten Zwangsvollstreckung 47
Achtes Buch der Zivilprozessordnung (§§ 704-915h) 62
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 704-802) 62
Zweiter Abschnitt
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803-882a) 510
1. Titel Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803-863) 510
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 803-807) 510
II. Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808-827) 548
2. Titel Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864-871) 955
3. Titel Verteilungsverfahren (§§ 872-882) 979
4. Titel Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 882a)
994
Dritter Abschnitt
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883-898)
998 Vierter Abschnitt
Eidesstattliche Versicherung und Haft (§§ 899-915h) 1043
Anhang
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl. I
S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I. S. 2477) 1148
Gerichtskostengesetz (GKG) vom 5.5.2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.8.2005 (BGBl. I S. 2477)
- Auszug - 1192
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) in der ab 1.5.1999 geltenden Fassung 1221
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) vom 19.4.2001 (BGBl. I S. 623), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) 1390
Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG) - AV des Ministeriums der Justiz vom 25.5.2001 in der Fassung vom 27.1.2004 1403
Verordnung über das Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisverordnung - SchuVVO) vom 15.12.1994 (BGBl. I S. 3822), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.2001 (BGBl. I S. 3638) 1411
Fundstellenverzeichnis 1421
Stichwortregister 1451
Die beigefügte CD-ROM enthält eine umfassende Gesetzes- und Urteilsdatenbank sowie Rechner, Tabellen und Mustertexte zum Zwangsvollstreckungsrecht. Sämtliche mit dem CD-ROM-Zeichen versehene Muster stehen zusätzlich als Arbeitshilfen zur direkten Übernahme in eine Textverarbeitung zur Verfügung.
"Das Buch "Zwangsvollstreckung" aus dem Haufe Verlag wendet sich in erster Linie an Praktiker und liefert für seine Zielgruppe eine Vielzahl an Arbeitshilfen für den Alltag. Es beinhaltet neben dem eigentlichen Buch jede Menge Mustertexte, Tabellen (Gerichtsvollziehergebühren, Basiszinssatz, Pfändungstabelle etc.) sowie Rechner (RVG-Gebühren, Verzugszinsen, Lohnpfändung, Darlehensrechner etc.) auf der beiliegenden CD.
Angesichts dieser Fülle an Material dürfte sich der "Zwangsvollstreckungsalltag" für den glücklichen Besitzer des Werks deutlich angenehmer gestalten...
Dem Käufer bietet sich ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für eine bewährte Zwangsvollstreckungs-Kommentierung plus jede Menge Mehrwert." -- Michael Rohrlich, Rechtsanwalt www.rechtssicher.info
Angesichts dieser Fülle an Material dürfte sich der "Zwangsvollstreckungsalltag" für den glücklichen Besitzer des Werks deutlich angenehmer gestalten...
Dem Käufer bietet sich ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für eine bewährte Zwangsvollstreckungs-Kommentierung plus jede Menge Mehrwert." -- Michael Rohrlich, Rechtsanwalt www.rechtssicher.info