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Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung von Immobilien. Grundlagen und rechtliche Voraussetzungen - Göth, Marco
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich nach der Einführung in die Grundlagen der Schritte beim Immobilienkauf und Darlehensaufnahme. Zunächst mit der Zwangsvollstreckung im Allgemeinen und dann im Bereich der Immobilienvollstreckung mit der Zwangsversteigerung i.S.d. §§ 864, 869 ZPO und §§ 15 145a ZVG.Aufgrund von Geldforderungen kann es zu einer Zwangsvollstreckung in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich nach der Einführung in die Grundlagen der Schritte beim Immobilienkauf und Darlehensaufnahme. Zunächst mit der Zwangsvollstreckung im Allgemeinen und dann im Bereich der Immobilienvollstreckung mit der Zwangsversteigerung i.S.d. §§ 864, 869 ZPO und §§ 15 145a ZVG.Aufgrund von Geldforderungen kann es zu einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners kommen. Die Zwangsvollstreckung kann ins bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners vollzogen werden.Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen der sogenannten Immobilienvollstreckung unterscheidet der Gesetzgeber gem. § 866 Abs. 1 ZPO zwischen drei Arten.Der Gläubiger hat zum einen die Möglichkeit gem. §§ 867 ff. ZPO eine Zwangshypothekeintragen zu lassen Z um anderen kann er eine Zwangsversteigerung i.S d §§ 15, 145a ZVG oder eine Zwangsverwaltung i.S.d. §§ 146, 161 ZVG beantragen. Zwischen diese Vollstreckungsmaßnahme kann der Gläubiger gem. § 866 Abs. 2 ZPO wählen.Diese Hausarbeit befasst sich nach der Einführung in die Grundlagen der Schritte beim Immobilienkauf und Darlehensaufnahme, zunächst mit der Zwangsvollstreckung im Allgemeinen und im Bereich der Immobilienvollstreckung mit der Zwangsversteigerung i.S.d. §§ 864, 869 ZPO und §§ 15 145a ZVG.