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Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung kommt Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt. Können, sollen und müssen ... Schon am Tag nach der Verkündung der neuen ZVFV kann es losgehen. Die neuen Formulare können sofort genutzt werden, sie sollten schnellstmöglich und sie…mehr

Produktbeschreibung
Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung kommt Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt. Können, sollen und müssen ... Schon am Tag nach der Verkündung der neuen ZVFV kann es losgehen. Die neuen Formulare können sofort genutzt werden, sie sollten schnellstmöglich und sie müssen ab dem 01.12.2023 genutzt werden. Es gibt Einiges zu tun Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringt. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden. Vom Experten erklären lassen Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf. Lassen Sie sich von dem bekannten Experten für das Zwangsvollstreckungsrecht, Herrn VRiOLG Frank-Michael Goebel, durch die Verordnung und die Formulare führen. Er kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen. Fit für eine effektive Zwangsvollstreckung in der Zukunft!
Autorenporträt
Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und dort u.a. Vorsitzender des Kostensenats. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht (u.a. Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (Anwaltformulare Zwangsvollstreckungsrecht, Reform der Sachaufklärung, Kontopfändung unter veränderten Rahmenbedingungen) und zum Kostenrecht (Praxisleitfaden Inkassodienstleistung und Inkassokosten, Anwaltsgebühren im Forderungseinzug) und ständiger Mitarbeiter der Informationsdienste Forderung und Vollstreckung und Forderungsmanagement professionell. Er ist als erfahrener Referent auf vielen Kongressen, Seminarveranstaltungen, Inhouse-Seminaren und Workshops bekannt. Er begleitet die Funktionen des Lehrgangsleiters, Dozenten und Prüfungsvorsitzenden im Sachkundelehrgang nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Inkassodienstleistungen. Seit mehr als 25 Jahren ist er in der Forderungseinziehung, vor allem mit den Problemen der täglichen Praxis, befasst. Als Sachverständiger beim Deutschen Bundestag ist er in der Politik und für den Gesetzgeber Gesprächspartner bei vielen einschlägigen Gesetzgebungsverfahren. VRiOLG Frank-Michael Goebel