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Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sich am Anhang dieser Arbeit befindende zeitliche Darstellung veranschaulicht die Rechtsentwicklung ab dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.12.2002 und soll so, bei Bedarf, eine schnelle Übersicht vermitteln. Dabei werden zur Erhaltung der Übersichtlichkeit innerhalb dieser Darstellung erstinstanzliche Entscheidungen nicht dargestellt. An Aktualität mangelt es bei der Thematik…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sich am Anhang dieser Arbeit befindende zeitliche Darstellung veranschaulicht die Rechtsentwicklung ab dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.12.2002 und soll so, bei Bedarf, eine schnelle Übersicht vermitteln. Dabei werden zur Erhaltung der Übersichtlichkeit innerhalb dieser Darstellung erstinstanzliche Entscheidungen nicht dargestellt. An Aktualität mangelt es bei der Thematik der einkommensteuerlichen Behandlung des Studiums nicht, wie hierbei aufgezeigt wird. Sie betrifft jedoch stetig mehr deutsche Studierende, 2015 insgesamt bereits 2.417.494. Deswegen bedarf es nun endgültig an Rechtsklarheit, welche hoffentlich in absehbarer Zeit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geschaffen wird. Nebenziel dieser Projektarbeit ist es, eine Struktur beziehungsweise eine Übersicht über die Rechtsentwicklung bezüglich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten zu vermitteln. Die Unübersichtlichkeit aufgrund des stetigen Rechtswandels und die unterschiedlichen Urteile, einmal für, dann gegen den Werbungskostenabzug, also die mitunter vom Richterrecht geprägte Rechtslage, stellen die Problematiken dar, welche die steuerrechtliche Beratung erschweren und den normalen Bürger meist überfordern. All dies zuungunsten des jeweiligen Studenten. Das Hauptziel ist es, aus dem Vergleich des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 17.12.2002, des Urteils vom 05.11.2013 und des Beschlusses vom 17.07.2014 Erkenntnisse zu erlangen, mit denen Tendenzen erkannt werden können, sodass in der Schlussbetrachtung abgewogen werden kann, ob sich der Aufwand der Anfertigung von mindestens drei Steuererklärungen während des Bachelorstudiums lohnt und wenn ja, welche Erfolgsaussichten die noch fehlende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bietet. Dabei soll bei jedem der ausgewählten Urteile zuerst auf Grundsätzliches und auf die Situation eingegangen werden, daraufhin auf die jeweiligen Hintergründe. Anschließend sollen die für das jeweilige Urteil relevanten Grundprinzipien des Steuerrechts analysiert werden. Zum einen, wie diese in der jeweiligen Rechtslage umgesetzt wurden, zum anderen, wie diese durch die grundsätzliche prinzipienorientierte Rechtsprechung umgesetzt wurden beziehungsweise momentan umgesetzt sind.
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