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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem 1. Mai 2011 erreichte die europäische Einigung einen neuen Meilenstein. Die Übergangsbestimmungen des Jahres 2004, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Bürger der MOE-8-Staaten einschränkten, traten mit Österreich und Deutschland in den letzten beiden Ländern der Alt-EU außer Kraft. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergaben sich daraus keine gravierenden Negativentwicklungen. Die…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem 1. Mai 2011 erreichte die europäische Einigung einen neuen Meilenstein. Die Übergangsbestimmungen des Jahres 2004, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Bürger der MOE-8-Staaten einschränkten, traten mit Österreich und Deutschland in den letzten beiden Ländern der Alt-EU außer Kraft. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergaben sich daraus keine gravierenden Negativentwicklungen. Die Zuwanderungszahlen stiegen an, aber nicht in dem Maße, wie es Prognosen und Befürchtungen im vergangenen Jahrzehnt prophezeit hatten. Mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit bestanden ohnehin Zugänge zum deutschen Wirtschaftsraum, die zugleich eine Umwidmungsmissbrauchsgefahr in sich bargen, die sich nun reduzieren könnte. Arbeit Suchende hatten sich auf die frühzeitig geöffneten Arbeitsmärkte, vor allem Großbritanniens und Irlands, konzentriert. Sie konnten dort bestehende Arbeitskräftelücken ausfüllen und zu mitunter überdurch-schnittlichen Wirtschaftswachstumsraten beitragen. Es ergaben sich Umlenkungseffekte weg von Deutschland. Deutschland wollte 2004 zunächst seinen Arbeitsmarkt vor unkontrollierter Zuwanderung schützen, da die Arbeitslosigkeit um die Mitte des letzten Jahrzehnts überdurchschnittlich hoch war. Die Entwicklungen der Weltwirtschaft hatten jedoch viel größeren Einfluss auf die Arbeitsmärkte und das Wirtschaftswachstum als die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach der EU-Osterweiterung. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich von 2004 bis 2011 sichtlich verändert. Die Arbeitslosenquoten konnten deutlich reduziert werden, allerdings gewannen atypische Beschäftigungsverhältnisse eine zunehmende Bedeutung. Diese dürften künftig für viele Berufsgruppen aus den MOE-Staaten trotz weiterhin bestehender Lohngefälle nicht sehr attraktiv sein. In Deutschland werden verstärktStimmen laut, die auf einen Fachkräftemangel verweisen. Bisher ist das nur in wenigen Berufen nachvollziehbar, doch das Arbeitskräftepotenzial wird in den kommenden Jahrzehnten durch die demografische Entwicklung sinken. Dabei erscheint es fraglich, ob MOE-Fachkräfte dann bereit sind, nach Deutschland zu kommen. Die deutschen Bundesregierungen und die Vertreter der deutschen Wirtschaft werden in den nächsten Jahrzehnten gesellschaftlich akzeptierte Konzepte entwickeln müssen, wie Bevölkerungsrückgang, Prosperität und Arbeitskräftebedarf aufeinander abgestimmt werden können. Mittel- und osteuropäische Bürger können dazu nur einen Baustein von vielen liefern.
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Autorenporträt
Frank Riemer wurde 1972 in Meißen geboren und lebt heute in Aachen. Er studierte u. a. Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft in Weißenfels, Potsdam und Bonn. Seine wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen sind davon geprägt, kulturelle (insbesondere kulturhistorische) Themen und Zusammenhänge unter rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen zu betrachten.